Gestern hatten wir berichtet, dass über Jahre der Brandschutz in vielen Gebäuden im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Markdorf nicht fristgerecht überprüft worden war. Auslöser der Recherchen des SÜDKURIER war der der Redaktion bekannt gewordene Fall des Schneider Baumarktes, der rund 20 Jahre lang den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz nicht erfüllt hatte. Heute geht es um die Rolle der beteiligten Behörden .
Das Baurechtsamt hat also offenbar seine Aufgaben nicht vorschriftsgemäß erfüllt. Hätte das nicht auffallen müssen? Nachfrage bei Bernd Gerber. In einem Gespräch im Oktober 2011 argumentierte der Markdorfer Bürgermeister, der auch Vorsitzender des GVV ist: Gegenüber Baurechtsamts-Chef Torsten Schneider habe er nur die Dienstaufsicht, nicht aber die Fachaufsicht. Diese, also die inhaltliche Aufsicht auch beim Brandschutz, habe das Regierungspräsidium Tübingen. Brandschutz und Brandverhütungsschauen seien also „nicht sein Thema“.. Zur Frage im Gespräch, ob er von den Mängeln im Schneider Baumarkt gewusst habe, wollte sich Gerber nicht äußern. Auf die Frage, ob er diese Mängel gutheißen könne, sagte er: „Natürlich nicht.“ Dennoch sehe er keinen Anlass für eine Berichterstattung, weil die Mängel ja in naher Zukunft beseitigt würden.
Damit lag der Schwarze Peter also beim RP. Dort hingegen spielt man ihn wieder zurück. Auf Anfrage des SÜDKURIER sagt RP-Sprecher Axel Bernhard: „Bernd Gerber ist als Verbandsvorsitzender in dieser Funktion direkt verantwortlich für das Baurechtsamt und für dessen Aufgaben.“ Dazu gehöre eindeutig auch der Brandschutz. Dabei gebe es aber keine Unterscheidung zwischen Dienst- und Fachaufsicht. „Herrn Gerber geht der Brandschutz in diesem Falle sehr wohl etwas an, denn er ist mittendrin“, so Bernhard. Dieser Einschätzung pflichtet auch der Radolfzeller Anwalt und Verwaltungsrecht-Experte Björn Bilidt bei: „Die originäre Aufsicht in Sachen Brandschutz liegt immer beim GVV-Vorsitz“, sagt Bilidt.
Zudem hätten die Baurechtsämter vor Ort die besseren Kenntnisse. Schon aus diesem Grunde, so Bilidt, wäre es nicht sinnvoll, läge die Aufsicht beim RP.
Aber dennoch – hätte das RP als Aufsichtsbehörde das Baurechtsamt nicht kontrollieren müssen? Sprecher Bernhard verneint. Das RP übe eine Fachaufsicht nur dann aus, wenn es auf Antrag eines Verwaltungsverbandes hinzugezogen werde. Anders, so Bernhard, sei es angesichts der unzähligen in Sachen Brandschutz zu überprüfenden Objekte im RP-Bereich auch nicht möglich. „Die direkte Fachaufsicht könnten wir gar nicht wahrnehmen, das würde uns komplett überfordern“, sagt Bernhard gegenüber dem SÜDKURIER.
Bei alldem drängt sich der Eindruck auf, hier würden die Verantwortlichen einander gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Sie ist hoch: Im Ernstfall geht es um Menschenleben.
Zumindest im Fall des Schneider Baumarktes, der die Recherchen dieser Zeitung angestoßen hatte, gab es jedenfalls sehr wohl Hinweise, die die Ämter hätten aufhorchen lassen müssen. So schickte im Dezember 2009 ein ehemaliger Baumarkt-Mitarbeiter ein Schreiben ans Landratsamt in Friedrichshafen. Darin ist von angeblichen Sicherheitsmängeln im Schneider Baumarkt die Rede. Zwar sind die Absichten des Ex-Mitarbeiters zumindest zweifelhaft und viele seiner Behauptungen aus heutiger Sicht unhaltbar – aber eben nicht alle. Das Landratsamt reagierte tatsächlich. Pressesprecher Robert Schwarz sagt, man habe dem Markdorfer GVV-Baurechtsamt damals „dringend empfohlen, dass für den Baumarkt ein Brandschutzkonzept erstellt und umgesetzt wird“.
Schwarz betont, das Landratsamt habe sich in dieser Sache unter Hinweis auf die Dringlichkeit „mehrfach für eine Verbesserung eingesetzt – und zwar jenseits unserer eigentlichen Zuständigkeit“.
Wenn der Fall jedoch so dringlich war, warum dauerte es noch einmal bis zum Herbst 2010, bevor die Brandverhütungsschau stattfand? Dazu will sich Torsten Schneider vom Baurechtsamt nicht äußern. Die zügige Umsetzung des Konzeptes im Baumarkt sei ihm aber nun wichtig: „Wir werden da nicht locker lassen, bis alles umgesetzt ist.“
Und es gab noch einen zweiten Hinweis. Wenige Monate vor Amtsantritt des Baurechtsamtsleiters im Juni 2000 hatte eine Jahresübung der Freiwilligen Feuerwehr im Schneider Baumarkt stattgefunden. Der damalige stellvertretende Kreisbrandmeister Wolfgang Maier hatte dabei „gravierende Sicherheitsmängel“ beim vorbeugenden Brandschutz kritisiert.
Maier beanstandete vor allem, dass wegen der gelagerten leicht brennbaren Baustoffe auch kleine Brände eine verheerende Wirkung haben könnten. Baumarkt-Inhaber Josef Schneider war während der Übung nach eigener Aussage im Urlaub. Bürgermeister Bernd Gerber hatte seinerzeit dem SÜDKURIER gesagt, dass er Maiers Kritik unverzüglich an den Betreiber weiterleiten werde und gemeinsam mit der Firma Schneider schnell Abhilfe schaffen wolle.
Doch es geschah – nichts. Von der Feuerwehrübung wurde damals kein Protokoll angefertigt. Das sei aber auch nicht üblich, bestätigt Markdorfs Feuerwehr-Kommandant Günter Thiel. Wolfgang Maier erinnert sich auf Anfrage dieser Zeitung, den Einsatz damals mit Kreisbrandmeister Henning Nöh durchgesprochen zu haben. Baumarkt-Chef Josef Schneider wiederum gibt dem SÜDKURIER gegenüber an, nie eine Aufstellung der entdeckten Mängel erhalten zu haben. Damit war auch die Kritik der Feuerwehr versandet.
Rund 30 von 80 zu überprüfenden Gebäuden hatte das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf nicht fristgemäß auf deren Brandschutz überprüft.
