Der Angeklagte bestritt bislang alle Tatvorwürfe. In einem Fall machte er Erinnerungslücken geltend.
Der Vater zweier Kinder soll im Sommer 2011 beim Baden im Salemer Schlosssee Kontakt zu den Schülerinnen gesucht haben. Er selbst behauptete, sie hätten ihn über Facebook kontaktiert und sich gerne mit ihm getroffen, um mit ihm ihre Probleme zu besprechen. Als er nach einem konkreten Gesprächsinhalt gefragt wurde, konnte er sich nicht erinnern.
Gestern wurde auch die Mutter einer damals 13-Jährigen, die der Mann im November 2010 in seiner damaligen Wohnung vergewaltigt haben soll, befragt. Sie berichtete über viel Erziehungsstress, den sie damals mit ihrer Tochter gehabt habe. Eines Nachts sei sie einfach verschwunden.
Am nächsten Morgen sei sie wieder zu Hause aufgetaucht, habe sich wortlos auf den Fußboden gelegt und geschwiegen. Erst Monate später habe sie erfahren, dass ihre Tochter vom Angeklagten vergewaltigt worden sein soll. Sie habe das zunächst nicht glauben wollen, weil diese gleich am nächsten Abend wieder zu ihm gewollt habe. Als sie sie in der Wohnung eingeschlossen habe, um dies zu verhindern, sei der Streit eskaliert.
„Ich wusste, dass sie und andere Mädchen Kontakt zu dem Angeklagten hatten und wollte sie da weg haben“, berichtete die Zeugin. Nachdem ihr „die Hand ausgerutscht“ sei, habe sich die Tochter vom Balkon im ersten Stock stürzen wollen. Dieser „Suizidversuch“ brachte sie in die Jugendpsychiatrie Weissenau. Ihre Mutter bat damals auch das Jugendamt um Hilfe. Die Tochter sei auch jetzt noch in ambulanter Therapie, erklärte sie.
Das Mädchen bestätigte gestern die Behauptung des Angeklagten, dass sie den Facebook-Kontakt zu ihm erst Ende vorigen Jahres eingestellt hat. Zuvor habe der Mann ihr eine Woche lang jeden Tag vor ihrer Schule aufgelauert. Sie habe nach der Vergewaltigung Angst vor ihm gehabt und einen Lehrer um Hilfe gebeten. Der Angeklagte behauptete gestern, das Mädchen habe ihm damals noch via Facebook mitgeteilt, dass sie bei der Polizei ausgesagt, ihn jedoch dabei „in Schutz genommen“ habe.
Dies bestritt die Zeugin gestern jedoch. Um ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen, versuchte man gestern vergeblich, diesen Auszug über den Gerichtscomputer zu finden, nachdem der Angeklagte sich bei Facebook eingeloggt hatte.
Die Zeuginnen taten sich mit ihren Aussagen schwer. Sie wollten offensichtlich nicht wirklich über die Dinge reden, die den 23-Jährigen auf die Anklagebank gebracht hatten. Die Öffentlichkeit blieb während ihrer Vernehmungen zugelassen. Der Angeklagte, der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wurde jedoch während ihrer Befragung aus dem Gerichtssaal entfernt. Er konnte die Vernehmungen per Video-Übertragung in einem Nebenraum verfolgen. Am Montag werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.
