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Markdorf Baumarkt-Gebäude unter der Lupe

28.06.2012
Markdorf -  Teile des Schneider Baumarktes sind anscheinend ohne Baugenehmigung errichtet worden. Die Behörden wollen nun nachträgliche Genehmigungen erlauben.

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Wie gestern und vorgestern berichtet, wird der Brandschutz im Schneider Baumarkt im Laufe dieses Jahres vollständig nachgerüstet. Nach Informationen des SÜDKURIER hat es jedoch darüber hinaus für einige Umbauten im Gebäudekomplex keine rechtlichen Genehmigungen gegeben. Baumarkt-Inhaber Josef Schneider schreibt dazu auf Nachfrage: „Fehlende Baugenehmigungen sind uns nicht bekannt. Eine Aufforderung von Seiten der Behörden oder sonstigen Institutionen haben wir nie erhalten. Wobei wir es nicht ausschließen können, dass beim derzeitigen Bauvolumen des Gesamtobjektes marginale Defizite vorkommen könnten.“

Dem Friedrichshafener Rechtsanwalt Gerd Pokrop zufolge, der einen früheren Mitarbeiter des Schneider Baumarktes vertritt, fehlen Baugenehmigungen für einen Anbau und einen Vorbau des Garten-Centers sowie für eine Ausstellungsfläche. Zudem fehlen offenbar statische Nachweise für im Laufe der Jahre nachträglich angebrachte Bühnen, Regale und Treppen im Baumarkt. Pokrop, der der Anwaltskanzlei am Schlossgarten angehört, hatte gegenüber dem Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Markdorf bereits in einem Schreiben vom August 2010 diese und weitere Mängel angemahnt und gebeten, sie zu überprüfen. Geschehen ist daraufhin jedoch nichts. In einem Gespräch mit dem SÜDKURIER Ende 2011 bestätigte GVV-Baurechtsamtsleiter Torsten Schneider, dass der „Zustand im Baumarkt abweichend von gültigen Baugenehmigungen“ sei. Doch mache es wenig Sinn, fehlende Genehmigungen jetzt nachzuholen. Die Anträge, so der Amtsleiter, werde Baumarkt-Inhaber Josef Schneider im Zuge der beabsichtigten Erweiterung seines Unternehmens nachreichen können – voraussichtlich dürfte dies im nächsten Jahr der Fall sein. Der Gemeinderat hat der östlich angrenzenden Erweiterung des Baumarktes bereits zugestimmt.

Der Baumarkt: eine Chronologie
  • 1884: Das Familienunternehmen Schneider wird gegründet.
  • 1991: In Oberfischbach wird gebaut, mit Befreiungen vom Bebauungsplan.
  • 1995: erste Erweiterung (Stahlhalle)
  • 2000/2001: zweite Erweiterung
  • 2005: „Alles Schneider“ in der Innenstadt schließt.
  • 2006: Das Gartencenter eröffnet.
  • Mai 2009: Josef Schneider meldet Bedarf für ein weiteres 10.000-Quadratmeter-Grundstück an.
  • Dezember 2009: Das Landratsamt wird über Brandschutz- und Sicherheitsmängel informiert und empfiehlt dem Baurechtsamt dringend, ein Brandschutzkonzept erstellen zu lassen.
  • März 2010: Das Landratsamt fragt beim Baurechtsamt nach dem Stand.
  • April 2010: Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan weist das geplante Erweiterungsgebiet als „sehr konfliktreich“ aus.
  • Juli 2010: Josef Schneider erhält die Auflage, ein Brandschutzkonzept zu erstellen.
  • Februar 2011: Das Brandschutzkonzept ist fertig.
  • März 2011: Das Baurechtsamt erkennt das Konzept an, unter der Auflage, die Mängel bis Ende des Jahres zu beheben.
  • Juli 2011: Der Gemeinderat beschließt, einen Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Baumarkt“ auf beiden Seiten der Brunnisach aufzustellen.
  • September 2011: Die Nachrüstung des Baumarktes beginnt.
 

Nach einer zwischenzeitlichen Rückmeldung aus dem Baurechtsamt wandte sich Pokrop im März dieses Jahres an das Regierungspräsidium (RP) Tübingen. Im dortigen Baureferat ist Paul Gugel zuständig in der Sache. Gugel hatte im August 2011 das Erfordernis statischer Nachweise und des Nachreichens versäumter Genehmigungen bestätigt und Pokrop mitgeteilt, dass beides nachzuholen sei. Nun aber, so Pokrop in seinem Schreiben vom März 2012, dränge sich ihm „der Verdacht auf, dass die Gemeinde gerade eben kein ‚versichertes starkes Interesse' an der Umsetzung der Maßnahmen hat, sondern sich von der Firma Schneider hinhalten lässt“. Es könne aus seiner Sicht nicht sein, dass seit Jahren erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vorlägen. Pokrop: „Nach meinem Dafürhalten wird hier im Vergleich zu privaten Bauherren die Firma Schneider seitens der Gemeinde erheblich bevorzugt und damit ungleich behandelt.“

Für den Häfler Rechtsanwalt ist die Lage eindeutig: Da nicht davon auszugehen sei, dass die nicht genehmigten Bauten wieder abgerissen würden, müssten „für diese ‚Schwarzbauten' sofort entsprechende Baugesuche eingereicht werden“. Andernfalls müsse seitens der Behörden dagegen vorgegangen werden, gegebenenfalls auch mit einem Bußgeldverfahren.

Gugel wiederum entgegnet darauf in einer E-Mail-Antwort auf eine Anfrage des SÜDKURIER, dass dem RP vor allem wichtig gewesen sei, „dass die Brandsicherheit der Anlage zum Schutz der sich in der Verkaufsstätte befindlichen Personen umgehend hergestellt wird“. Die formale Rechtmäßigkeit der baulichen Anlagen werde im Zuge der geplanten Umstrukturierung des Betriebes nachgeholt werden. Dementsprechend habe das Baurechtsamt Josef Schneider im März 2011 gebeten, nach Beendigung aller Brandschutz-Maßnahmen Bauvorlagen zur Genehmigung einzureichen, die den Bestand der gesamten Anlage darstellen, schreibt Gugel. Und stellt fest: „Bis dahin liegt die Duldung dieses formal rechtswidrigen Zustandes im Ermessen der Baurechtsbehörde Markdorf.“

Brandschutz Markdorf

Rund 30 von 80 zu überprüfenden Gebäuden hatte das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf nicht fristgemäß auf deren Brandschutz überprüft.

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