Die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) hat für den Tages- und den Nachtbetrieb spezielle Einsatzrichtlinien.
Tagsüber: Der Rettungshubschrauber ist in erster Linie schneller Notarztzubringer. Im Zuge der Spezialisierung vieler Kliniken wird er aber immer häufiger auch für den Transport der Notfallpatienten oder Unfallopfer zur Klinik eingesetzt – im Fachjargon Primäreinsatz genannt. Im sogenannten Sekundärbetrieb dient die fliegende Intensivstation zum Verlegen eines Patienten von einer Klinik zur anderen. Der Hubschrauber ist mit einem Piloten, einem Rettungsassistenten mit Spezialausbildung und einem Notarzt besetzt.
Nachts: Nachts wird der Rettungshubschrauber nur „nachalarmiert“. Das bedeutet, dass sich der bodengebundene Rettungsdienst um den Verletzten beziehungsweise Notfallpatienten kümmert. Die fliegende Intensivstation dient in diesem Fall lediglich als schnelles Transportmittel in die entsprechende Klinik. Der Hubschrauber ist nachts laut DRF-Richtlinien mit zwei Piloten, einem Rettungsassistenten mit Spezialausbildung und einem Notarzt besetzt. Voraussetzung für den Einsatz eines DRF-Hubschraubers nach Sonnenuntergang ist zudem das Ausleuchten der Einsatzstelle durch die Feuerwehr. Allgemeinverbindliche internationale Standards für den nächtlichen Einsatz von Hubschraubern gibt es nicht.
Einsatzradius: Der Rettungshubschrauber startet immer dann, wenn er im Umkreis von 50 Kilometern den Notarzt schneller an den Einsatzort bringen kann als ein Notarztwagen.
Intensivtransporthubschrauber: Die Intensivtransporthubschrauber werden zusätzlich für den schnellen und schonenden Transport von Intensivpatienten zwischen Kliniken, den Transport von Ärzteteams, Organen, Blut sowie Medikamenten eingesetzt. Sie sind in Ludwigsburg, Mannheim und Freiburg stationiert. Im Bedarfsfall stehen sie auch für die Notfallrettung zur Verfügung. (ahr)

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