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Friedrichshafen Wegen 1,36 Euro gekündigt: So denken die User

28.02.2009


Als „Mobbing“ bezeichnen viele Leser auf suedkurier.de die Kündigung einer Verkäuferin einer Häfler Bäckereifiliale. Sie hatte, wie berichtet, ihren Job wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse verloren.

Jetzt hat die 40-Jährige auch noch Ärger mit der Agentur für Arbeit, wie ihre Anwältin bestätigt: „Die Agentur beharrt auf der dreimonatigen Sperrzeit.“ Ob der Streit mit der Agentur für Arbeit vor Gericht endet, hängt von der Behörde ab. Rechtsanwältin Gabriele Falch-Münnichshöfer will erst den Bescheid über den Widerspruch ihrer Mandantin abwarten.

Leser „granitbeisser“ bringt Volkes Zorn unterdessen schon mal auf den Punkt: „Wiegt mal diesem Schwachsinnigen das Brot nach, es gibt sehr enge Toleranzen!“, fordert er. Etwas gemäßigter äußert sich Leser „lediweid“: „Da dürfen Banken Millionen oder Milliarden verpulvern. Dazu bekommen diese Nieten noch einen Bonus und werden vom Staat unterstützt und der Normalbürger bekommt einen auf den Deckel.“ „Dass so was dann auch noch von einem Gericht bestätigt wird, lässt mich den Glauben an Gerechtigkeit vor Gerichten verlieren“, schreibt Leser „hermes“.

Leser „nichtmitmir“ führt dagegen grundsätzliche Überlegungen ins Feld: „Tja, das sind die unliebsamen Nebenwirkungen unseres Geiz-ist-Geil-Konsumverhaltens. Ich für meinen Teil meide grundsätzlich Filialen solcher Großbäckereien und gehe lieber bei jemandem einkaufen, der sein Handwerk gelernt hat. Aber beim richtigen Bäcker kostet ein Brot natürlich auch 50 Cent mehr. Geld, das man gerne bezahlen sollte.“

„Ich glaube, der Arbeitgeber hatte seine Angestellte sowieso auf der Abschussliste“, vermutet Leserin „ciara“ und fügt hinzu: „Dafür zwei Detektive einzusetzen, ist doch echt pervers.“ Ähnlich äußert sich auch Leser „regentag“: „Der Chef wollte die Angestellte wohl los werden.“ Seiner Meinung nach „würde der Verkäuferin bei solch einem Verhalten sogar ein Schmerzensgeld zustehen“.

Dass sich die gekündigte Verkäuferin überhaupt auf einen Vergleich mit ihrem früheren Arbeitgeber eingelassen hat, begründet ihre Anwältin mit dem Zeitfaktor: „Meine Mandantin wollte die Sache so schnell wie möglich hinter sich bringen.“ Ein Urteil hätte noch ein bis zwei Monate gedauert. Wenn der Arbeitgeber in Berufung gegangen wäre, hätte es nochmal ein Jahr gedauert, schätzt die Anwältin. „Das kann sich meine Mandantin nicht leisten.“ Das Verfahren bis zum Vergleich habe bereits rund ein Jahr gedauert.

Gerd Ahrendt


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