Laut Mitteilung des Schulzentrums sind Ausbildungsvertrag oder -vorvertrag mitzubringen, ebenso Schreibzeug. Berufsschulpflichtig sind alle schulentlassenen Jugendlichen, sofern sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet und die Berufsschulpflicht nicht erfüllt haben. Wer zum Beispiel eine Berufsfachschule besucht hat, ist nicht mehr berufsschulpflichtig.
Wer als berufsschulpflichtiger Jugendlicher keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder sich nicht für den Besuch einer weiterführenden Schule entschieden hat, muss das an der Gewerblichen und an der Haus- und Landwirtschaftlichen Schule eingerichtete Berufsvorbereitungsjahr besuchen. Hierfür ist die Anmeldung am Montag, 13. September, um 10 Uhr.

„Zweite Hälfte war katastrophal“
Lars Menck als Chef-Einheizer
Matthias Lauber bleibt Trainer