Mit einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag das Konstanzer Glasverbot nach einem Jahr gekippt. Auch in Friedrichshafen gibt es ein Glasverbot: Am Alten Campingplatz in Manzell ist „das Mitbringen und die Verwendung von Glasbehältnissen in der Zeit von 22 und 8 Uhr untersagt“. Anders als in Konstanz geht das Glasverbot hier nicht auf eine Änderung der Polizeiverordnung sondern auf eine Allgemeinverfügung der Stadt Friedrichshafen zurück. Eine solche zu erlassen, liegt in der Kompetenz der Stadt, erläuterte Pressesprecherin Andrea Gärtner.
Die Verfügung ist eine Reaktion auf die leidige Erfahrung, dass bei den vielen nächtlichen Partys auf dem Gelände häufig reichlich Alkohol konsumiert wird und in Folge dessen viele der geleerten Flaschen zu Bruch gehen.
Seit Juli patrollieren von der Stadt beauftragte Wachleute in unregelmäßigen Abständen auf dem Freizeitgelände und ermahnen, wenn jemand über die Stränge schlägt. Auch das ist eine Maßnahme, die getroffen wurde, damit jeder das Gelände nutzen kann, der sich anständig benimmt. Wer das trotz Ermahnung nicht tut, riskiert einen Platzverweis durch die Polizei. Dieses Jahr wurde bereits einer ausgesprochen.

Am so genannten Negerbad, dem Strandabschnitt östlich vom Fischbacher Freibad, haben die Naturwarte durch gezieltes Ansprechen von Besuchern die Situation schon deutlich verbessern können. „Die meisten Leute sind verantwortungsbewusst – zumindest, wenn man sie sensibilisiert und nicht zu viel Alkohol im Spiel ist“, erzählen sie. Sie haben auch die Beobachtung gemacht, dass Strandbesucher andere auf Fehlverhalten ansprechen.
