„Der Diebstahl von Obst hat zugenommen. Mundraub ist das eine, aber es geht soweit, dass sich Spaziergänger eine mitgebrachte Tüte oder den Einkaufskorb mit Äpfel füllen“, erzählt Manfred Ehrle. Er ist Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Tettnang, der sich für die Interessen der Landwirte im Bodenseekreis einsetzt. „Insbesondere in Stadtrandnähe werden die Probleme immer öfter an uns herangetragen“, sagt Ehrle.
Auch Margit Wolpold, Landwirtin in Friedrichshafen, kennt das Problem, dass sich viele kostenlos am Privateigentum der Bauern bereichern: „Am Weg zu unserem Haus steht eine ganze Reihe von Walnussbäumen. Oft fahren Autos her, Leute steigen aus und sammeln mit Tüten in der Hand die Walnüsse ein“, berichtet sie. „Viele meinen, dass nicht eingezäunte Grundstücke öffentlich sind und sie alles ernten können, was dort wächst.“ Der Häfler Landwirt Klaus Müller hat, wie er sagt, um die meisten Anlagen keinen Zaun. „Für das was ein Zaun kostet, können viele Äpfel geklaut werden“, sagt er. Außerdem sei ein Zaun nicht nur teuer, sondern benötige auch viel Pflege. Natürlich könne der Landwirt seine Anlagen einzäunen, doch das wolle man auch nicht, weil dann große Teile der Landschaft eingezäunt wären, so der Kreisgeschäftsführer des Bauernverbandes. „Viele Möglichkeiten hat ein Landwirt eben nicht. Kameras oder Wachdienste sind einfach zu teuer“, meint Ehrle.
Florian Dangel ist als Jurist im Rechtsreferat des Landesbauernverband Baden-Württemberg tätig: „Ein Apfel belastet unsere Landwirte noch nicht besonders. Es gibt den Spruch: Ein bisschen Schwund gibt es immer.“ Doch der „Schwund“ nimmt zu – in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage der Bürger, wie Dangel bemerkt: „Wenn die wirtschaftliche Situation bei der Bevölkerung angespannt ist, ist die Bereitschaft höher, beim Bauern zu schauen, was es dort umsonst gibt.“ Nicht der einzelne gestohlene Apfel ist das Problem, gibt er zu verstehen. „Aber es ist in dem Moment kriminell – und für die Landwirte sehr ärgerlich – wenn nachts der Pritschenwagen vorfährt und am Morgen die Kirschplantage bis zur Höhe einer Hausleiter komplett leer ist.“ Er selbst habe bislang von zwei Fällen dieser Art gehört, bei denen schon lang nicht mehr von dem umgangssprachlich so genannten Mundraub zu sprechen sei.
Rein rechtlich unterscheide man zwischen „dem Diebstahl geringwertiger Sachen und dem richtigen Diebstahl“, erklärt Dangel. Eine Grenze würde meist bei einem Wert von ungefähr 15 Euro gezogen. Fälle, die darunter liegen würden von der Staatsanwaltschaft auch nicht verfolgt werden. Die Ermittlungen bleiben oft ohne Erfolg. „Meistens ist es so, dass die geklauten Äpfel schon aufgegessen sind. Wenn die nicht mehr da sind und die Beschuldigten dann sagen, dass sie es nicht waren – wie soll die Polizei dann ermitteln?“, fragt der Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Ehrle.
Anwalt Dangel bestätigt das: „Wenn es keine bandenmäßige Geschichte ist und man nicht sagen kann, das es sich wiederholt und ein bestimmtes Muster hat, ist ein Ermittlungserfolg eher unwahrscheinlich.“
Mehr als die Leute auf ihren Diebstahl aufmerksam zu machen, bleibt den Bauern nicht. Landwirtin Margit Wolpold erklärt: „Es ist ja gar nicht so, dass man alles verbieten will. Aber ich will einfach gefragt werden, schließlich ist es Eigentum.“
