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Friedrichshafen/Tettnang Notarzt muss Angeklagtem zu Hilfe kommen

17.04.2009


Das Amtsgericht Tettnang verurteilt 56-jährigen Friedrichshafener wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern zu zehn Monaten auf Bewährung. Angeklagter erleidet im Gerichtssaal Kreislaufkollaps.

Friedrichshafen/Tettnang – Wegen des Beschaffens und Besitzes von kinderpornografischen Bildern hat gestern das Amtsgericht Tettnang einen 56-jährigen Friedrichshafener verurteilt. Bevor es zur Urteilsverkündigung kam, erlitt der Angeklagte einen Kreislaufkollaps und musste von einem herbeigerufenen Notarzt betreut werden. Die Verhandlung musste für mehrere Stunden unterbrochen werden. Als der Angeklagte, ein gelernter Kfz-Mechaniker, wieder genesen war, lautetet das Urteil gegen ihn auf zehn Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 2400 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte als Strafmaß zehn Monate ohne Bewährung gefordert.

Zu Beginn der Verhandlung hatte sich der Angeklagte, der vor Gericht ohne Verteidiger erschienen war, noch recht gelassen gezeigt. Auch als Staatsanwältin Sevil Eskicioglu ihre Anklage verlas, machte der Friedrichshafener einen ruhigen Eindruck. Die Indizien sprachen jedoch gegen ihn. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2007 fand die Polizei in der Wohnung des Mannes mehrere Festplatten, CDs und einen USB-Stick mit kinderpornografischem Material. Knapp 700 Bilder, die der Mann aus dem Internet herunter geladen hatte, stellten die Kriminalbeamten an jenem Tag sicher.

Bizarr mutete die Antwort des Angeklagten auf die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe an. Zwar bestritt der 56-Jährige nicht, sich diese Art von Bildern aus dem Internet beschafft zu haben, aber Schuld seien andere: „Es war nicht meine Absicht, mir diese Bilder zu holen. Vielmehr werden sie einem im Internet aufgedrängt. Man kommt von ganz normalen Seiten mit ein paar Mausklicks auf diese Seiten.“ Eine Einschätzung, der Richter Eckhard Geiger vehement widersprach: „Ich bin auch oft im Internet unterwegs, aber auf solchen Seiten war ich noch nie.“ Doch der Angeklagte machte ohne Reue zu zeigen weiter andere für sein Handeln verantwortlich: „Warum werden solche Seiten nicht verboten“, fragte er schließlich.

Da Platzte Staatsanwältin Sevil Eskicioglu der Kragen: „Es wird ihnen hier nicht vorgeworfen, dass sie solche einschlägigen Seiten besucht haben, sondern dass sie deren Bilder abgespeichert haben.“ In ihrem Plädoyer forderte sie anschließend zehn Monate Haft ohne Bewährung, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Angeklagte „keinerlei Reue für seine Taten“ zeige. Kleinlaut gab der 56-jährige Friedrichshafner daraufhin zu Protokoll: „Es tut mit leid. Aber diese Strafe käme für mich einem Todesurteil gleich.“

Gerade als sich Richter Eckhard Geiger zur Urteilsberatung in sein Zimmer zurückgezogen hatte, erlitt der Angeklagte einen Kreislaufkollaps. Er sackte, schwer atmend, auf seinem Stuhl zusammen. Ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter fing ihn auf, legte den 56-Jährigen auf den Boden und beruhigte ihn. Der schnell herbeigerufene Notarzt stellte erhöhten Blutdruck fest. Die Verhandlung wurde für mehrere Stunden unterbrochen und erst am Nachmittag fortgesetzt, nachdem sich der Angeklagte im Krankenhaus untersuchen ließ.

Das Urteil lautete schließlich auf zehn Monate auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 2400 Euro, die an den Kinderschutzbund Friedrichshafen überwiesen werden. Richter Eckhard Geiger belehrte in seiner Urteilsbegründung den Angeklagten, sich in therapeutische Behandlung zu geben: „Ich empfehle es ihnen dringend. Es ist nicht normal, was sie tun.“

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