Grit Telemann hat eine leidvolle Zeit hinter sich. Der geliebten Mutter auf ihrem langen und oft qualvollen Weg beizustehen, das war für sie und ihre Familie selbstverständlich. Schmerz und Verlust wiegen schwer und sind auch einige Wochen nach ihrem Tod bei weitem noch nicht überwunden. Der unvermeidliche Abschied, das war die eine Sache. Beim Leiden hilflos zusehen zu müssen, die Ohnmacht zu spüren, bei aller Fürsorge letztlich doch nicht helfen zu können, auch das hat unendlich viel Kraft gekostet.
Vier Jahre war die Mutter schwerkrank. „Krebs mit unklarer Diagnose“, erzählt die Tochter. „In den letzten neun Monaten konnte sie sich dann selbst nicht mehr ausreichend versorgen. In dieser Zeit haben sich mein Mann und ich um die Pflege gekümmert.“ Sterben? Das wollte die 65-Jährige nicht in ihrer gewohnten Umgebung. „Ich kann zu Hause nicht einschlafen und die Augen für immer schließen“, sagte sie immer wieder. In der Hospizstation in Friedrichshafen fand sie liebevolle Aufnahme und fühlte sich gut aufgehoben – wenn es auch nur noch wenige Tage dauern sollte, bis sie im Sommer dieses Jahres ihr Lebensziel erreicht hatte.
Sterbehilfe? Von jeher eine schwierige und sensible Angelegenheit. Auch und gerade in Deutschland. Jetzt hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die kommerzielle Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt – es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren passiert. Entscheidend ist somit laut Gesetzentwurf eine Gewinnabsicht oder ein auf Wiederholung ausgerichtetes Handeln. Nichts ändern soll sich für Angehörige und Nahestehende. „Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer“ soll nach dem Gesetzentwurf straffrei bleiben, wenn es sich um einen Angehörigen oder eine nahestehende Person handelt.
Wer aber sind „nahestehende Personen“? Zum Beispiel etwa langjährige Hausärzte oder Pflegekräfte? Anders als noch im Referentenentwurf werden diese im Gesetzentwurf nicht mehr genannt. Im Vorfeld war es zu Protesten von Ärzten und Kirchenvertretern gekommen, die die Gefahr einer neuen Rechtsgrundlage für Ärzte als Sterbehelfer sahen. Darüber hinaus gibt es weitere Kritikpunkte. So sollen Angehörige oder dem Selbstmordwilligen nahestehende Menschen offenbar auch dann straffrei bleiben, wenn sie als Dritte an einer gewerbsmäßigen Sterbehilfe beteiligt sind. Würde etwa eine Ehefrau ihren todkranken und sterbenswilligen Mann in ein Hotel fahren, in dem er sich von einem gewerbsmäßigen Sterbehelfer ein tödliches Medikament geben lässt, so würde der Sterbehelfer künftig eine Haftstrafe riskieren, während die Ehefrau trotz ihrer Beihilfe keine Strafe befürchten müsste.
„Natürlich werden auch wir immer wieder mit der Thematik der Sterbehilfe konfrontiert“, sagt Susanne Weiß, Leiterin des stationären Hospizes im Friedrichshafener Franziskuszentrum. Das „Beratungsangebot mit primär lebensbejahenden Perspektiven“, das von der Bundesregierung explizit genannt wird, entspreche aber dem Leitbild des Hospizes und ihrem eigenen Standpunkt. Durch intensive Aufklärung und Gespräche, aber auch durch Palliativmedizin könne man dazu beitragen, betroffenen Menschen die Angst vor Schmerzen oder anderen existenziellen Nöten und vor dem Alleinsein in schwersten Stunden zu nehmen. „Dann tritt der nach meiner Erfahrung der Wunsch nach Sterbehilfe meist in den Hintergrund“, berichtet die Hospizleiterin.
Dass das Thema Sterbehilfe im Familienkreis immer wieder mal präsent war, daraus macht Grit Telemann kein Hehl. „Wir haben auch bereits darüber gesprochen, bevor es ihr ganz schlecht ging“, sagt sie. „Ich weiß, dass meine Mutter in ihrer ausweglosen Situation intensiv darüber nachgedacht hat und das eine oder andere Mal froh gewesen wäre, wenn ihr jemand beim Sterben geholfen hätte. Sie hat auch ihren Arzt nach einer Möglichkeit gefragt – der hat aber abgelehnt.“
„Ich kann dir da nicht helfen. Ich weiß nicht, was dann mit meiner Seele passiert.“ Das hat die Tochter ihrer Mutter geantwortet, antworten müssen, als die Bitte um Sterbehilfe im Raum stand. „Ich selbst hätte keine Sterbehilfe für meine Mutter leisten können und wollen“, betont sie mit großer Betroffenheit. „Ich hätte aber auch nicht verantworten können, dass es jemand anders macht.“ In einem ist sich Grit Telemann sicher: „Ich war noch nie für Sterbehilfe“, sagt sie überzeugt. „In dieser Meinung bin ich seit dem Tod meiner Mutter eher noch bestärkt.“
