Das Stuttgarter Verkehrsministerium zieht nach Recherchen des SÜDKURIER Konsequenzen aus den Schäden an Dächern von Häusern in der Keplerstraße, die am Samstag, 15. September, durch ein landendes Passagierflugzeug verursacht worden waren. Nochmals unter die Lupe genommen wird das Wirbelschleppen-Vorsorgegebiet. Solche Gebiete müssen von jedem Flughafen ausgewiesen werden und sind Bestandteil der vom Land erteilten Betriebsgenehmigung. Innerhalb der Grenzen dieses Gebietes muss die Häfler Flughafen GmbH dafür Sorge tragen, dass Wirbelschleppen – siehe unten stehenden Text – keine Schäden anrichten können.
Bei dem jüngsten Vorfall wurden Dachplatten von einem viergeschossigen Gebäude in der Keplerstraße auf die Straße und in einen Innenhof geschleudert. Ein Fußgänger und spielende Kinder entgingen nach Berichten von Bewohnern nur knapp einem Unglück.
Das Ministerium verlangt von der Flughafen GmbH nun eine Aufstellung aller Schäden durch Wirbelschleppen. Aufgrund dieser Daten wird das Vorsorgegebiet nochmals überprüft.
Im Wortlaut heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums auf Anfrage des SÜDKURIER: „Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat sich in der luftrechtlichen Genehmigung vorbehalten, weitere Auflagen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festzulegen. Aus Anlass des aktuellen Wirbelschleppenschadens hat das Ministerium bei der Flughafen Friedrichshafen GmbH eine Aufstellung der einzelnen Wirbelschleppenschäden angefordert, um auf dieser Grundlage prüfen zu können, ob weitere Maßnahmen wie etwa eine andere Festlegung des Wirbelschleppenvorsorgegebiets notwendig sind.
Der Flughafen hat inzwischen zugesagt, eine entsprechende Aufstellung in den kommenden Tagen zu liefern“.
Wir gingen auch der Frage nach, ob die aus dem Jahr 1996 stammenden Regeln für das Vorsorgegebiet den Entwicklungen im Flugzeugbau entsprechen. Dazu erklärte das Ministerium: „Die Regelungen zur Wirbelschleppenvorsorge und die räumliche Ausdehnung des Vorsorgegebiets wurden im Jahr 1996 auf der Grundlage eines Gutachtens des Instituts für Meteorologie der Universität Leipzig in die luftrechtliche Genehmigung für den Flughafen Friedrichshafen aufgenommen. Das Gutachten berücksichtigt insbesondere die Wirbelschleppen-Charakteristika der Flugzeugtypen Boeing B 737, B 757 sowie Airbus A 320. Das Gutachten fußt auf einer Studie, in deren Rahmen 3000 Flugbewegungen untersucht wurden. Die Ausprägung der Wirbelschleppen hängt maßgeblich von dem Gewicht und der Aerodynamik der einzelnen Flugzeugtypen ab. Hiernach werden Flugzeuge in verschiedene Kategorien eingeteilt. Das Gutachten befasste sich auch mit einem Flugzeugtyp, der eine besonders ausgeprägte Wirbelschleppenproblematik aufweist und nach dieser Einteilung der schwersten Kategorie unterfällt. In Friedrichshafen landen derzeit jedoch im regelmäßigen Flugbetrieb nach unserer Kenntnis nur Flugzeugtypen der leichten und mittleren Kategorie“.
Der Flughafen Friedrichshafen, auch Bodensee-Airport genannt, ist der südlichste Flughafen Deutschland. Ab dem Flughafen, der in unmittelbarer Nähe der Messe Friedrichshafen zu finden ist, gelangen Geschäftsreisende beispielsweise nach Köln/Bonn, Düsseldorf oder Berlin. Doch auch Ferienflieger heben am Bodensee ab - aktuell etwa nach Antalya, Fuerteventura, Mallorca, Rhodos sowie weitere Urlaubsziele. Alle Artikel zum Thema Flughafen Friedrichshafen I Alle Informationen zum Streit um Fluglärm in Friedrichshafen
