Ursula Eberhart wohnt mit ihrer Familie im verträumten, kleinen Pfänderweg in Friedrichshafen. Die Idylle und die Ruhe dort schätzt sie sehr. Ohne dieses idyllische Bild zu zerstören, würde sie gerne ihr Dachgeschoss ausbauen, damit ihre Familie bequemer wohnen kann. Außerdem könnte sie dann in ihrem Anbau zwei kleine Mietwohnungen als Altersvorsorge für ihren Mann einrichten. Dafür möchte sie das Dach leicht anheben, Kniestöcke und Gauben einziehen lassen. Das erlaubt die Stadt aber nicht. Auf unseren Artikel „Wohnen in der Stadt wird zum Luxus“ meldete Ursula Eberhart sich nun bei uns. Sie ärgert sich, dass die Stadt zwar Wohnraum durch Lückenschlüsse schaffen will, ihr das aber nicht erlaubt.
Die Bauvoranfrage, die ein befreundeter Architekt im vergangenen Jahr gestellt hat, stieß auf Ablehnung. Das Stadtplanungsamt teilte mit, dass an den Festsetzungen des Bebauungsplans von 1954 festgehalten werde. Er besagt, dass ein Stockwerk und ein Satteldach mit 30 Prozent Neigung erlaubt sind. Damit würde sich Ursula Eberhart zufrieden geben, wenn nicht rund um ihr Haus Gebäude wie das Bankhaus Bodensee genehmigt worden wären, die dieser Vorgabe widersprechen. „Es ist nicht nachvollziehbar. Wo ist das Problem, dass wir einen Stock draufsetzen, wenn hier überall höher gebaut wird?“ Der Knackpunkt: Die Ortsbausatzung, auf die sich das Stadtplanungsamt bezieht, betrifft das gesamte Gebiet „Friedrichshafen West“ und nicht nur den Pfänderweg. Ist er aber nur dort verbindlich?
Ursula Eberhart hat den Eindruck, dass der Pfänderweg, in dem ihr Haus steht, von den Stadtplanern vergessen wurde. „Oder sie wollen hier den Charme der 50er Jahre erhalten.“ Auch ihre Nachbarn hätten schon Bauanfragen gestellt, mit demselben Ergebnis. „Die Stadt hat uns gesagt, wir könnten den Bebauungsplan selbst ändern lassen. Das würde aber mehrere Zehntausend Euro kosten.“ Davor schrecken die Anwohner des Pfänderwegs dann aber doch zurück. „Wir fragen uns, warum wir nicht unterstützt werden.“
„Ich nehme an, wenn man das bis zum Regierungspräsidium durchbringen würde, würde man Erfolg haben“, sagt Thomas Pross, der Architekt, der für Eberhart die Bauvoranfrage gestellt hat. „Ringsherum ist die Zeit weitergelaufen.“ Deshalb verstehe er nicht, wieso der Pfänderweg eine Ausnahme bildet. „Man kann den Bauherren empfehlen, einen Bauantrag zu stellen, mit dem Risiko, dass er abgelehnt wird. Es gibt derzeit kein Baurecht, das die Aufstockung erlaubt.“ Pross schätzt, dass die Stadt sich mit der Erstellung eines neuen Bebauungsplanes für das „Gebiet West“ schwer tue, weil es ein „Riesending“ sei. „Das ist stadtplanerisch schwierig. Deshalb versuchen sie, den alten Bebauungsplan so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, auch, wenn es zeitgemäß keinen Sinn macht.“
Vom Stadtplanungsamt war bis gestern Abend keine Stellungsnahme zu dem Vorgang zu bekommen. Die Verantwortlichen müssen sich erst wieder in den Fall einarbeiten. Andrea Gärtner, Pressesprecherin der Stadt, sagt schon einmal vorab: „Grundsätzlich müssen sich alle an die Bebauungspläne halten. Sie sind auch manchmal alt, weil sie nicht ständig verändert werden.“ Und auch im Pfänderweg seien die Bebauungspläne aus einem bestimmten Grund so gemacht worden.
