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Friedrichshafen – „Wenn man jemand auf dem Kiecker hat, dann wird dem eingeheizt“, kommentiert die Anwältin der gekündigten Verkäuferin einer Friedrichshafener Bäckereifiliale. Die Gründe für das barsche Vorgehen des Chefs sind ihr jedoch schleierhaft. Die Frau hatte dreieinhalb Jahre dort zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Dann wollen Detektive Unregelmäßigkeiten in Höhe von 1,36 Euro entdeckt haben, was zum Anlass der Kündigung wurde. Kein gutes Haar lässt die Anwältin an den Detektiven: „Die Ermittlungen waren schlampig.“

Warum sich ihre Mandantin dennoch auf einen Vergleich mit dem Chef der Großbäckerei mit Filialen im Allgäu und in ganz Oberschwaben eingelassen hat? „Auf ein Urteil hätte sie noch ein bis zwei Monate warten müssen. Außerdem hätte der Arbeitgeber danach in Berufung gehen können. Das hätte dann noch mal ein Jahr gedauert“, erklärt die Anwältin. „Das kann sich meine Mandantin nicht leisten.“ Das Verfahren bis zum Vergleich habe bereits ein Jahr gedauert.

Damit aber nicht genug: Die Agentur für Arbeit hat der alleinerziehenden Mutter jetzt mitgeteilt, dass ein Aufheben der dreimonatigen Sperrzeit nicht in Frage kommt. Gegen den Bescheid hat die Frau Widerspruch eingelegt. „Mal sehen, wie die Agentur darauf reagiert“, sagt die Anwältin energisch und bereitet sich schon gedanklich auf eine Klage vor.

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