Eriskirch Strafe für Schlag mit Bierkrug
27.01.2012
Das Verfahren gegen einen 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tettnang eingestellt. Der Angeklagte muss dem 19 Jahre alten Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 700 Euro bezahlen. Die Anklägerin warf dem 21 Jahre alten Auszubildenden vor, im September 2011 einem 19-Jährigen einen Krug ins Gesicht geschlagen zu haben. Dieser erlitt Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden.
Der Angeklagte erzählte, er habe sich am besagten Abend mit mehreren Freunden getroffen und ungefähr eine dreiviertel Flasche Wodka getrunken. Sein Bruder habe die Freunde anschließend auf das Fest gefahren, wo er Most getrunken habe, der in Halb-Liter-Krügen ausgeschenkt worden sei. „Dann habe ich mich zu einer Gruppe Jugendlicher auf die Bank gesetzt“, sagte der 21-Jährige. Er habe mitbekommen, dass diese sich über ihn lustig gemacht hätten, weil er so betrunken gewesen sei. Er will gehört haben, dass die Jugendlichen die Bank, auf der er saß, kippen wollten. Doch da er von dem Plan mitbekommen hatte, konnte er rechtzeitig aufstehen, bevor die Bank umfiel.„Ich wollte meinem Nachbarn den Most ins Gesicht schütten“, erzählte der junge Mann. Er erinnerte sich daran, diesen Plan im Kopf gehabt zu haben, über die Ausführung jedoch fehlte ihm jegliche Erinnerung.
Der 19-jährige Verletzte, der als Zeuge auftrat, konnte den Ablauf des Geschehens genau erzählen. „Er hat sich zu uns gesetzt. Uns war das nicht recht. Ich habe ihm gesagt, er solle sich woanders hinsetzten. Er war deutlich alkoholisiert“, sagte der 19 Jahre alte Auszubildende. Dieser Aufforderung sei der Angeklagte nicht nachgekommen, er habe überhaupt nicht reagiert. Auf die Frage des Richters Müller, ob sie den alkoholisierten 21-Jährigen mit der Bank umkippen lassen wollten, antwortete er: „Wir wollten nicht, dass er runterfliegt und ihm womöglich etwas passiert.“ Nachdem die Bank umgekippt sei, hätten sich der Angeklagte und er gegenüber gestanden. „Wir haben uns angeschaut und dann hat er mir den Bierkrug ins Gesicht geschlagen“, erinnert er sich. Der Krug sei bei dem Aufprall auf seiner Stirn zerbrochen, wodurch er eine Platzwunde erlitten hat, die im Krankenhaus geklebt werden musste. Noch heute ist die Narbe von dem Vorfall auf seiner Stirn zu sehen. Der 21-Jährige sei nach der Tat davongelaufen.
Der Angeklagte, der zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, entschuldigte sich bei dem jungen Mann. Die Jugendgerichtshilfe, die im Vorfeld mit dem Täter gesprochen hatte, gab eine positive Prognose. „Ich hatte einen angenehmen, netten Gesprächspartner“, sagte sie. Er habe Zukunftspläne und er habe ihr glaubhaft versichert, selten so viel zu trinken. Den letzten Vollrausch habe er am Abend der Tat gehabt. Sie riet zur Vermeidung eines Eintrags ins Bundeszentralregister, um die Zukunft des jungen Mannes nicht zu gefährden. „Er hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen“, sagte sie.
Richter Axel Müller bewertete die Entschuldigung positiv: „Er zeigt sich einsichtig.“
