Dies teilte das Gericht am Freitag mit. In dem Fall geht es um ein Unternehmen, das auf Gemarkung der Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) in einem Bereich, für das der Plan Windenergie ausgeschlossen hatte, eine 141 Meter hohe Anlage errichten möchte.
Der VGH hat nun das Landratsamt Sigmaringen dazu verpflichtet, dem Unternehmen einen Bauvorbescheid zu erteilen. Als Begründung führen die Richter an, dass der Teilregionalplan von 2006 eine reine Verhinderungsplanung darstelle. Die im Plan ausgewiesenen Vorranggebiete würden Windenergie in der Region zu wenig Raum belassen. Fragen des Umweltschutzes sowie des Landschaftsbildes wurden in dem VGH-Urteil nicht behandelt.
Derzeit schreibt der Regionalverband den Teilregionalplan Windenergie fort. In diesem werden künftig keine Ausschlussgebiete mehr ausgewiesen. Das VGH-Urteil nimmt somit die Pläne des Regionalverbandes, die sich nach dem geänderten Landesplanungsgesetz richten, bereits vorweg. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, das Landratsamt kann aber Beschwerde dagegen einlegen.
Ostrachs Bürgermeister Christoph Schulz erklärte gestern Abend auf Anfrage des SÜDKURIER: „Es geht um ein einzelnes Windrad im Ortsteil Ostrach- Zuznegg. Wir werden den Standort dieser Anlage in unsere kommunale Planung aufnehmen. Ohne dieses Gerichtsurteil hätten wir an dieser Stelle allerdings kein Windrad geplant.“ Das Verfahren sei von einer Firma außerhalb des Landes angestrengt worden. Schulz kündigte an, die ihm vorliegende Urteilsbegründung gründlich von Juristen durcharbeiten zu lassen. „Bislang habe ich sie selbst noch nicht lesen können“, sagte der Bürgermeister. Schulz pflichtete seinem Kollegen Arne Zwick bei. Der Bürgermeister von Meßkirch, der ebenfalls auf seinem Gebiet Windenergieanlagen plant, maß dem Urteil für die weiteren Planungen grundsätzliche Bedeutung zu. „Es wird sehr interessant sein, was in der Begründung zum Beispiel über Abstände der Windräder zur Wohnbebauung oder zum Thema Gesundheitsvorsorge steht.“ Dies müsse in die künftigen kommunalen Planungen einfließen, „damit wir uns da nicht noch ein Ei ins Nest legen“. Grundsätzlich sei das Gerichtsurteil „nicht dramatisch“ und habe kaum Auswirkung auf die laufenden Planungen. „Der Gesetzgeber hat Vorsorge getroffen, so dass wir alle Bauanträge bis zum Abschluss der begonnenen Planungen zurückstellen können“, so Zwick.
Die Beschlüsse zur Nutzung der Windenergie in der Region Bodensee-Oberschwaben, die der Regionalverband 2011 in Meßkirch gefasst hat, sollten einen Epochenwandel einleiten. Der Weg ist aber noch weit. Wo werden Windräder stehen? Halten Sie sich im SÜDKURIER-Themenpaket auf dem Laufenden.
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