Bodenseekreis Plädoyer für Ausnahmen vom Grünlandumbruchverbot
09.02.2012
– Mit dem Verbot, aus Wiesen Ackerflächen oder Obstanlagen zu machen, können sich die Landwirte so wenig anfreunden wie der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Müller. Nachdem dieses Verbot Gesetz geworden ist, bemüht sich der CDU-Abgeordnete in Absprache mit Bauernverbänden, vor allem jenen des Obstbaus, um Ausnahmen. Deshalb schrieb Ulrich Müller einen Abgeordnetenbrief an Minister Bonde, in dem er seine Erwartung ausdrückt, dass für den Obstbau generelle Ausnahmen gemacht werden, also solche, die ohne großen Verwaltungsaufwand und bürokratische Einzelfallprüfung erteilt werden. Eine Antwort des Ministers sollte innerhalb von drei Wochen vorliegen, hofft Müller.
Der Abgeordnete weist auf drei Gründe hin: Bis unmittelbar vor Einbringung des Gesetzes sei sowohl vom Ministerium als auch von Abgeordneten der Grünen und der SPD der Eindruck erweckt worden, dass Obstanlagen nicht unter das Gesetz fallen sollen. Insofern sei das Gesetz „zumindest in diesem Punkt in einer Nacht- und Nebel-Aktion überraschend zustande gekommen“, ohne dass die Landwirte sich hätten zur Wehr setzen können.
Noch gravierender sind für Müller zwei sachliche Gründe: Der Strukturwandel im Obstbau, ein Wirtschaftszweig, bei dem die Markteinkommen und die Märkte eine entscheidende Rolle spielen, verlangten sehr hohe Flexibilität von den Obstbauern. Ein Einfrieren auf die Verhältnisse vom Stichtag 1. Juli 2011 passe dazu nicht, auch keine Bittgänge zum Landratsamt, zumal dieses Schwierigkeiten hat, Ausnahmegründe anzuerkennen. Auch sei erwiesen, dass die CO-Bilanz von Obstanlagen der von Grünland gleich komme, hier also die Begründung für das Gesetz nicht greife, argumentiert Müller. „Wenn es keinen Grund gibt, ein Gesetz zu machen, dann gibt es einen Grund, kein Gesetz zu machen.“
Ulrich Müller wünscht vom grünen Landwirtschaftminister Bonde auch, dass das Gesetz möglichst bald überprüft und novelliert wird. Für Müller ist generell und speziell für die Obstbauern das Gesetz verfassungswidrig, weil es unverhältnismäßig in das Eigentum an Grund und Boden eingreife, rückwirkend in Kraft gesetzt wurde, verschiedene Zweige der Landwirtschaft ohne sachlichen Grund ungleich behandle und beim Obstbau das Gesetzesziel der CO-Reduktion verfehle.
