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Konstanz 

12.10.2007  .

Todes-Video kommt vor Gericht

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Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ein knappes halbes Jahr nach einem illegalen Autorennen mit einem Toten auf der Bundesstraße 33 bei Markelfingen Anklage gegen drei junge Männer erhoben. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. In der Gerichtsverhandlung wird ein Video, das der getötete 20-Jährige direkt vor dem Unfall mit seinem Handy aufnahm, eine zentrale Rolle spielen.

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Der Sprecher der Anklagebehörde, Jens Gruhl, bestätigte, dass es einen hinreichenden Verdacht gegen zwei 26-jährige aus Donaueschingen und einen ebenfalls 26-Jährigen aus Konstanz gebe. Der Anklagevorwurf laute auf fahrlässige Tötung, weil der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Am 30. März hatten sich ein Porsche Carrera und ein auf 300 Pferdestärken getunter Golf ein Rennen geliefert. Dabei starb Jean-Pierre S.(20) aus Konstanz. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, sagte Staatsanwalt Jens Gruhl auf Anfrage. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die beiden Fahrzeuge mit weit über 200 Stundenkilometern unterwegs waren. Erlaubt sind auf dem Abschnitt der vierspurigen Bundesstraße 120 Stundenkilometer.


Die beiden Fahrer von Golf und Porsche seien "bewusst gegeneinander" gefahren. Der Beifahrer im Porsche beide Insassen stammen aus Donaueschingen hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu der Wettfahrt angestachelt. Als Beweismittel habe auch ein Film gedient, der offenbar mit einer Handy-Kamera aufgenommen wurde. Wie dieser an mehrere Fernsehsender gelangte, die die Todes-Fahrt am Freitag zeigten, weiß Gruhl nicht: "Wir sind nicht die alleinigen Besitzer der Bilder." Der Film ist 120 Sekunden lang. Die Kamera wurde in den Trümmern des Golfs gefunden. Der Vater des Getöteten, der Konstanzer Unternehmer Roger S., trat am Freitag auch im Fernsehen auf. Der "Bild"-Zeitung sagte er über seinen Sohn: "Er war ein Autofreak, wollte eine Ausbildung bei Porsche machen. Ich habe nur für ihn gelebt. Die Typen in dem anderen Auto haben unsere ganze Familie getötet." Staatsanwalt Gruhl erklärte, die Anklage werde den Beklagten nun vom Gericht zugestellt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Das Video wird vermutlich als Beweismittel vorgeführt werden.

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