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Kressbronn 

22.01.2008  .

Haftbefehl gegen üblen Schläger

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Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung hat sich ein 19-Jähriger zu verantworten, der in der Nacht zum Samstag um 2.30 Uhr in Kressbronn mit einem Messer in den Händen einen 18-Jährigen zu Boden stieß und anschließend mehrfach mit den Füßen auf sein Opfer eintrat.

Zuvor hatte sich der Tatverdächtige offenbar darüber erbost, dass der 18-Jährige sowie seine Begleiter auf ihrem Nachhauseweg von einer Fasnetsveranstaltung in der Kressbronner Festhalle lachten und sangen und seinen Kontrahenten angedroht, sie abzustechen, wie die Polizei weiter berichtet. Durch die Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper verlor der alkoholisierte Geschädigte kurzzeitig das Bewusstsein und musste nach Erstversorgung in einem Wohnhaus mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 19-Jährige, der erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, war daraufhin geflüchtet, er konnte jedoch von einer Polizeistreife kurze Zeit später vorläufig festgenommen werden. Hiergegen wehrte er sich derart, dass ihm die Beamten Handschellen anlegen mussten. Im Bereich der Wohnung des Tatverdächtigen, gegen den bereits mehrere Ermittlungsverfahren geführt wurden und der unter Bewährungsauflagen auf freiem Fuß war, beschlagnahmten die Polizisten noch zwei Messer. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ravensburg hat das Amtsgericht Tettnang Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen.

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