Tuttlingen: Straßenrennen: Polizei jagt die Teilnehmer
31.08.2012
Nach einem illegalen Straßenrennen in Tuttlingen hat die Polizei die Teilnehmer dingfest gemacht. Mehrere Streifen waren laut gestriger Pressemitteilung am Mittwochabend im Einsatz. Die sofort eingeleitete Fahndung zeigte Erfolg: Organisatoren, Fahrer sowie Zuschauer des illegalen Straßenrennens wurden erwischt – laut Polizei etwa zehn Personen.
Das ist passiert: Kurz nach 21 Uhr hatten zwei Personen aus dieser Gruppe ihre hochgetunten Autos nebeneinander ohne Licht auf den beiden Fahrspuren der Rußbergstraße abgestellt und ließen die geplante Fahrstrecke zunächst durch Zuschauer absperren. „Auf ein Zeichen hin starteten die 21 und 28 Jahre alten Fahrer mit durchdrehenden Reifen das Rennen und rasten in Richtung Rußberg/Neubaugebiet Thiergarten los“, informiert Matthias Preiss, Sprecher der Polizeidirektion Tuttlingen. Und weiter: „Sofort nach dem Rennen entfernten sich alle beteiligten Personen mitsamt Fahrzeugen in Richtung Innenstadt.“
Zeugen verständigten aber die Polizei. Bereits kurze Zeit später fanden die Beamten die verantwortlichen Personen, die allesamt behaupteten, von keinem Rennen zu wissen. Zeugenaussagen hätten aber das Gegenteil belegt.
Die Polizei kennt bei illegalen Rennen im öffentlichen Verkehrsraum kein Pardon: Diese Rennen seien wegen der massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen und der Missachtung der Verkehrsregeln „eine erhebliche und konkrete Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer“, so Preiss: „Bundesweit waren bereits Unfälle mit Schwerverletzten und hohen Schäden die Folge“. Außerdem verlieren die illegalen Rennfahrer womögliche zum Teil den Schutz ihrer Kraftfahrzeugversicherung. Passiert irgend etwas beim Rennen, haftet der Teilnehmer eines ungenehmigten Straßenrennens somit aus eigener Tasche.
In der Konsequenz des aktuell beendeten Rennens haben laut Polizei die beiden verantwortlichen Fahrer sowie einen weiteren Organisator mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem empfindlichen Bußgeld von mindestens 400 Euro beziehungsweise 500 Euro zu rechnen. Die Straßenverkehrsordnung sieht zudem jeweils vier Punkte und ein Fahrverbot vor.
Wegen technischer Mängel untersagten die Beamten einem der Hobbyrennfahrer obendrein die Weiterfahrt und ordneten die Instandsetzung in einer Werkstatt an. Zudem wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet – ein Straftatbestand.
Die Zuschauer sind auch nicht aus dem Schneider, denn sie gelten rechtlich ebenfalls als Teilnehmer eines Rennens. Da sie nach Auffassung der Polizei zum Schutz der Fahrer bewusst falsche Angaben machten, wurden auch gegen diese 17- bis 22-Jährigen weitere Maßnahmen eingeleitet. Bei ihnen wird jetzt die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geprüft.
