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Mithilfe von Teilzeitarbeit beruflich kürzer zu treten, ist für so manchen Arbeitnehmer eine Option. Wer sich dafür entscheidet, sollte den Antrag rechtzeitig und richtig zu stellen. Worauf es dabei zu achten gilt, wird hier beschrieben.

Nachdem Arbeitnehmer A Nachwuchs bekommen hatte, wollte er im Betrieb etwas kürzertreten und für eine Zeit nur noch Teilzeit arbeiten. So einen Wunsch sollten Beschäftigte rechtzeitig äußern: Den Antrag auf Teilzeit müssen sie mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen. Der Arbeitgeber muss ihnen dann spätestens einen Monat vor Beginn mitteilen, ob die Teilzeitarbeit möglich ist, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Bei einem Antrag auf Teilzeitarbeit sei es wichtig, konkret zu sagen, auf wie viele Stunden der Berufstätige reduzieren wolle, so Oberthür. Denn der Arbeitgeber müsse auf den Antrag mit Ja oder Nein antworten können. Gut sei es daher, etwa zu schreiben, man wolle auf 20 Stunden reduzieren. Rechtlich nicht zulässig sei es dagegen, eine Zeitspanne anzugeben und etwa zu schreiben: «Ich möchte auf 20 bis 25 Stunden reduzieren.» Wichtig sei auch, den Antrag schriftlich einzureichen, rät Oberthür. Zwar sei es laut Gesetz ausreichend, den Antrag mündlich zu formulieren. «Aus Beweisgründen sollte man den Antrag jedoch immer schriftlich formulieren.»

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Wechsel auf Teilzeit haben Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb tätig sind, der mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Arbeitnehmer sollten sich aber klarmachen, dass sie hinterher keinen Anspruch darauf haben, in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. «Man sollte es sich deshalb vorher gut überlegen, ob man Teilzeit beantragt», so Oberthür. Denn weniger Arbeit bedeute automatisch auch weniger Gehalt. Soll die Arbeitszeit nur für einen befristeten Zeitraum verringert werden, sei es besser, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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