Click Kein rechtsfreier Raum
25.02.2010
Wer sich online im Ton vergreift, handelt nämlich nicht nur unhöflich, sondern kann sich zudem ernsthaften Ärger mit dem Gesetz einhandeln:
Üble Nachrede: Wer in einem Blog oder einem Forum falsche Tatsachenbehauptungen über jemanden verbreitet, macht sich strafbar. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Das gelte auch für Jugendliche ab 14 Jahren, da diese bereits strafmündig seien
Recht am eigenen Bild: Bilder und Videos dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die darauf gezeigten Personen mit der Veröffentlichung auch einverstanden sind. Das gilt auch für Fotoalben in sozialen Netzwerken.
Urheberrecht: Wer fremde Inhalte für seine eigene Webseite nutzen möchte, muss den Urheber um Erlaubnis fragen. Eine Ausnahme bilden sogenannte „freie Inhalte“, wobei hier oft bestimmte Bedingungen zu beachten sind.
Volksverhetzung: Auch im Internet sind volksverhetztende Inhalte strafbar. Wer etwa in einem Online-Forum zu Hass und Gewalt aufruft, muss damit rechnen, sich vor Gericht dafür verantworten zu müssen. (fn)
