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Online-Kunden sollen bei derBestellung von Lebensmitteln auf genaue Angaben zu Ware und Hersteller oder Verpacker achten

Wer Lebensmittel online bestellen will, sollte die Angaben zur Ware und die Webseite genau unter die Lupe nehmen. Dadurch ließen sich oft Ungereimtheiten entdecken, die auf einen unseriösen Anbieter oder ein bedenkliches Produkt hinweisen, erläutert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einem Flyer, der auf der Grünen Woche in Berlin vorgestellt wurde.

Das ausgewählte Produkt sollte nicht nur einen Fantasienamen tragen, sondern auch eine genaue Verkehrsbezeichnung sowie Angaben zum Hersteller oder Verpacker. Außerdem sollten die Zutaten aufgelistet, Nährwerte und Füllmenge ausgewiesen und vorhandene Allergene vermerkt sein. Sind bestimmte Zutaten hervorgehoben, sollte auch deren jeweilige Menge angegeben sein. Mögliche Angaben sind besondere Hinweise zu Aufbewahrung, Verwendung, Herkunftsland und eventuell Alkoholgehalt.

Das Impressum der Seite braucht vollständige Adressdaten, außerdem eine Telefonnummer und andere Kontaktmöglichkeiten. Bedenken sollten Verbraucher auch, dass das sonst bei Online-Geschäften übliche 14-tägige Widerrufs- und Rückgaberecht in einigen Fällen nicht gilt, wie bei schnell verderblicher Ware. Wer sich über Lebensmittel beschweren will, soll sich an die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung seiner Stadt- oder Kreisverwaltung wenden.

Besondere Vorsicht gilt dem BVL zufolge bei Nahrungsergänzungsmitteln. Diese oft online angebotenen Produkte tragen manchmal unrealistische Erfolgsversprechen sowie zu vage Verzehrempfehlungen. Kommen sie aus dem Ausland, kann es der Behörde zufolge sein, dass sie in Deutschland als Arzneimittel betrachtet werden. Der Besteller laufe dann Gefahr, gegen das Importverbot zu verstoßen und eine Strafanzeige zu bekommen. (dpa)

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