Mein

Müssen Mieter eigentlich noch fürs Kabel-TV zahlen?

03.04.2008
Artikel drucken


Fernsehen kostenlos mit DVB-T: das sorgt zwischen Mietern und Vermietern sowie in Eigentümergemeinschaften für Konfliktstoff. Denn wer bislang per Kabel fernsieht und dafür 15 Euro oder mehr pro Monat zahlt, fragt sich, ob es nicht besser wäre, komplett auf DVB-T umzusteigen, um so laufende Gebühren zu vermeiden. Doch das geht nicht ohne Weiteres.

1Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen DBV-T?

Nein, wer als Mieter selber einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber geschlossen hat, ist daran gebunden und muss bis zum Ende der Laufzeit dafür zahlen. "Die Tatsache, dass wegen DBV-T ein Kabelanschluss nicht mehr benötigt wird, berechtigt nicht zur vorzeitigen Vertragsauflösung", so die Rechtsanwältin Annette Mertens.

2Müssen Mieter weiter an den Vermieter für Kabel-TV zahlen?

In zahlreichen Mietverträgen ist geregelt, dass Mieter mit den Betriebskosten für Kabel-TV zahlen müssen. Mit der Verbreitung von DBV-T könnte es sein, dass der Mieter Kabel-TV gar nicht mehr nutzt. Die Umlage an den Vermieter ist aber weiterhin zu zahlen, denn so ist es vertraglich vereinbart. Wenn sich alle Mieter einig sind, könnten sie beim Vermieter darauf hinwirken, den Kabel-Vertrag auslaufen zu lassen und die Mietverträge zu ändern. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber laut Mertens nicht.

3Müssen Wohnungseigentümer weiterhin für Kabel-TV zahlen?


SEITE: 1 2 >>
Computer
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung