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Das kosten illegale Klicks

18.07.2008
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Wer Programme anbietet, die den Kopierschutz von CDs oder DVDs knacken, macht sich strafbar. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für private Ebay-Verkäufer. Urheberrecht im Internet - was jetzt gilt.

1Um was ging es in dem verhandelten Fall?

Geklagt hatte ein Privat-Anwender, der bei Ebay ein regulär gekauftes Brennprogramm angeboten hatte, das auch einen gegebenenfalls vorhandenen Kopierschutz automatisch umgeht. Ein Tonträgerhersteller, der technische Schutzmaßnahmen einsetzt, um das Kopieren seiner CDs zu verhindern, forderte ihn deshalb auf, dies künftig zu unterlassen. Zusätzlich sollte er die Kosten der anwaltlichen Abmahnung zahlen: 1113,50 Euro. Letzteres lehnte der Kläger aber ab.

2Und wie ging die Sache vor dem Bundesgerichtshof nun aus?

Der Ebay-Verkäufer ist abgeblitzt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch Privatpersonen, die Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, den Urhebern die Gebühren für Abmahnungen erstatten müssen (Az. IZR219/05). "Das - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Verbot, für den Verkauf derartiger Programme zu werben, gilt auch für private und einmalige Angebote." Daran ändern auch ungleiche Waffen nichts. "Dem Erstattungs-Anspruch steht auch nicht entgegen, dass die Beklagten über eigene Rechtsabteilungen verfügen."

3Was bedeutet dieses Urteil für Internet-Nutzer?

Es ist nicht so schlimm, wie es sich liest. Grund: Seit Anfang dieses Monats sind die Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ausdrücklich geregelt - im "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums". Dieses tritt am 1. September in Kraft und war daher in dem verhandelten Fall noch nicht anwendbar.


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