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Auch Schüler dürfen Noten verteilen

31.01.2008
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Schüler dürfen ihren Lehrern im Internet Zeugnisse geben. Das entschied gestern das Landgericht Köln. Es wies die Klage einer Gymnasiallehrerin gegen die beliebte Lehrerbewertungsplattform Spickmich.de endgültig ab.

Sogar Richter tippen mittlerweile die Adresse des Online-Mitmach-Lexikons Wikipedia.de in den Web-Browser ein, wenn sie im Namen des Volkes im Netz unterwegs sind. "Cool" kennzeichne als jugendsprachliches Wort Dinge, die als besonders positiv empfunden werden, stellt das Landgericht Köln in seinem gestern veröffentlichten Urteil zu Spickmich.de fest - und bezog sich bei dieser Definition explizit auf Wikipedia.

"Cool" ist bei Spickmich.de quasi ein Schulfach. Und für die Leistungen in einem solchen verteilen Lehrer Noten. Bei Spickmich.de wird umgekehrt ein Schuh draus: Schüler bewerten ihre Lehrer. Für eine Pädagogin aus dem rheinischen Moers ist das den Bock zum Gärtner gemacht. Sie verlangte vor Gericht die Löschung sämtlicher Daten und Bewertungen, die Spickmich.de über sie im Internet veröffentlicht. Dazu gehört auch die - wenig schmeichelhafte - Note in der Kategorie "cool". Insgesamt hatten 50 Schüler der klagenden Lehrerin die uncoole Gesamtnote 4,3 gegeben.

Vier minus. In der Schule droht da fast schon der Vermerk: "Die Versetzung ist gefährdet." Die Lehrerin - Unterrichtsfächer Deutsch und Religion - fühlte sich deshalb öffentlich an den Pranger gestellt. Das Zeugnis ihrer Schüler verletzte ihr Persönlichkeitsrecht, dessen Online-Veröffentlichung samt Name und Schule ihr Recht auf Datenschutz.

Richter gehen googlen

Die Kölner Richter animierte das zu einem kleinen Exkurs zum Thema Internet und über die (Schul)Note an sich. "Information über persönliche Daten ist Teil der sozialen Realität", schrieben sie in ihrem Urteil. Zum Beweis hatten die Richter zuvor offenbar gegoogelt. Die passwortgeschützte Bewertung über die Lehrerin fanden sie auf diesem Weg nicht. Sehr wohl stellten die Richter aber fest, dass sie aus freien Stücken sogar ihre Privat-Adressen im Netz veröffentlicht: als Vorsitzende eines Klubs. Auch auf der Homepage des Moerser Gymnasiums, an dem sie unterrichtet, war sie namentlich verzeichnet. Das sei aber keine "sensible Information", die Klage diesbezüglich und auch sonst also unbegründet, findet das Kölner Gericht: "Andernfalls bestünde auch eine Verpflichtung, die Daten auf der Homepage der Klägerin zu löschen."

Schulnote aus Richtersicht

Die Noten der Schüler für die Lehrer bezeichnet das Landgericht Köln als "Werturteil", das man nicht beweisen müsse: "Das Bewertungsforum des Schülerportals fällt daher in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung." Diese sei lediglich als Schmähkritik oder Formalbeleidigung unzulässig. Die in Spickmich.de möglichen Bewertungen in Kategorien wie "hat keinen Plan" , "faire Noten" oder "guter Unterricht" seien "unstreitig zutreffend": "Das sind keine ehrrührigen Tatsachen."

Auch die öffentliche Bewertung von Verhalten und Auftreten sehen die Richter nicht als "bloße Diffamierung" an, weil lediglich die berufliche Tätigkeit, nicht aber die allgemeine Persönlichkeit betroffen sei: "Es handelt sich um rein sach- und unterrichtsbezogene Kriterien."

Das ist Spickmich.de

Eine Internet-Seite, auf der Schüler ihre Lehrer bewerten können - in Kategorien wie Motivation, Menschlichkeit oder Qualität des Unterrichts. Das tun laut Betreiber bereits mehr als eine halbe Million Jugendliche. Durchschnittsnote der bislang 250000 bewerteten Pädagogen: Drei plus (2,7).

Noten für den Chef

Arbeitnehmer können im Internet nun auch ihre Chefs bewerten - in einem anonym ausgefüllten Fragebogen der Uni Bochum. Er wird nicht im Netz veröffentlicht. Stattdessen wird er für eine Studie verwertet, mit deren Hilfe die Qualitäten von Führungskräften in Deutschland ermittelt werden sollen. Gefragt wird unter anderem nach Aufgabenmanagement, Fairness, Vertrauen oder Akzeptanz.

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