Köln (dpa/tmn) Winterdienst nicht auf wenige Mieter übertragbar
20.02.2012
Die Mieter müssten den Winterdienst in so einem Fall nicht übernehmen, entschied das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 221 C 170/11). In dem von den Miet- und Immobilienrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war die Mieterin einer Erdgeschosswohnung verpflichtet, den Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrer Wohnung zu übernehmen. Als die Mieterin gesundheitliche Probleme bekam, bat sie die Vermieterin unter Vorlage eines Attestes, jemand anderen mit dem Winterdienst zu beauftragen. Als ihr dies verweigert wurde, klagte die Frau.
Mit Erfolg. Zwar könne der Vermieter Verkehrssicherungspflichten auf seine Mieter übertragen, befanden die Richter. Voraussetzung sei allerdings, dass einzelne Mieter dadurch gegenüber den anderen nicht unangemessen benachteiligt würden. Im vorliegenden Fall jedoch seien nur 3 von 24 Parteien mit der Übernahme des Winterdienstes belastet worden, der beträchtliche zusätzliche Pflichten und nicht unerhebliche Haftungsrisiken mit sich bringe.
