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Den Einbau eines Holzofens überlassen Heimwerker aus Versicherungsgründen besser dem Fachmann. Denn setzt ein nicht sachgemäß installiertes Rohr das Zimmer in Brand, muss die Versicherung dem Eigentümer den Schaden nicht erstatten.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: 8 U 40/09). Der Eigentümer hatte einen Ofen etwa 50 Zentimeter unter einer Dachschräge eingebaut. Das Rohr zog er durch eine Rigips-Wand, die mit Holz-Verlattung befestigt war. Der Abstand des Rohres zur Verkleidung betrug zwischen 12 und 20 Zentimetern. Diese fing später Feuer, was die Wohnung verwüstete.

Die Gebäudeversicherung muss nicht zahlen, entschieden die Richter. Der Mann habe unverantwortlich gehandelt, als er den Ofen ohne Einhaltung der Sicherheitsabstände installierte - das sei grob fahrlässig gewesen.

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