Das Zählwerk dieser Anlage sollte vor Beginn des Füllvorgangs exakt auf Null stehen. Darauf weist die Gütegemeinschaft Energiehandel in Mannheim hin. Anschließend sollten Verbraucher kontrollieren, ob die letzte Zähleranzeige mit der Menge auf dem ausgedruckten Lieferschein übereinstimmt. Ist der Händler außerdem mit einem RAL-Gütezeichen ausgezeichnet, werden seine Anlagen und Abrechnungen regelmäßig von Gutachtern überprüft.
