Mein

Berlin (dpa/tmn) Fertiggestelltes Haus vor Einzug begehen

17.03.2010
Artikel drucken
Schlagwörter


Auf die Begehung des fertiggestellten Hauses sollten Bauherren vor dem Einzug bestehen. Denn einige Schlüsselfertiganbieter verwenden in ihren Verträgen Klauseln, nach denen der Bauherr mit dem Einzug das Bauvorhaben abgenommen hat - auch ohne Begehung.

Solche Klauseln sind gesetzeswidrig, warnt der Verband Privater Bauherren in Berlin. Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen.

Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, so der Verband. Von diesem Zeitpunkt an müssen Bauherren dem Bauunternehmer das Verschulden aller Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, Bauherren müssen ihr Haus dann selbst versichern - gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden.

Wohnen
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung