Ein Tod, den niemand erklären kann [0]
Im Alter von 19 Jahren totgeschlagen und -getreten: Yvan Schneider.
Der Weg ist ein dicker, brauner Matsch. Er führt aus der Ortsrandsiedlung mit den unscheinbaren Ein- und Mehrfamilienhäusern hinein in eine Streuobstwiese. Ein junger Ahornbaum muss noch durch Bretterstreben gestützt werden. Er wurde vor einem halben Jahr von der Gemeinde Kernen gepflanzt - neben dem kleinen Holzkreuz. Fabienne und Pierre Schneider lehnten einen Gedenkstein für ihren Sohn ab. Sie wollten keine tote Materie, um sich zu erinnern. Es sollte "etwas sein, das wächst", das wachsen kann anstelle ihres Jungen. Denn Yvan Schneider wurde mit gerade 19 Jahren auf dieser Wiese bei Rommelshausen im Remstal ermordet. Am 11. Februar beginnt der Prozess gegen vier junge Menschen aus der Gegend. Sie sind größtenteils geständig. Der Fall ist aufgeklärt. Die Anklage wirft ihnen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Rekonstruktion dieser Tat im Gerichtssaal, die Details dieser Tötung, wird der Familie, den Freunden einiges abverlangen. Die Anwältin der Nebenklage Margrete Haimayer sagt, solche Grausamkeit, solche Entmenschlichung habe sie noch nicht erlebt. Polizei und Ermittlern ging es ebenso. Am 21. August 2007, einem lauen Abend in den Sommerferien, lockt die damals 16-jährige Sessen den Gymnasiasten Yvan auf diese Wiese. Die beiden wohnen kaum 200 Meter Luftlinie auseinander, kennen sich flüchtig. Der gebürtige Franzose hatte, als er sich nachmittags von den Handballkameraden nach dem Training verabschiedete, von Nachhilfe geredet. Als der 19-Jährige mit Sessen zur Streuobstwiese läuft, sprechen ihn der 18-jährige Deniz, Sessens Freund, und sein 17-jähriger Begleiter wegen Feuer an. Schon hat Yvan einen Baseballschläger am Kopf. Noch einen. Als er am Boden liegt, treten Deniz und sein Kumpel auf ihn ein. Kopf, Genitalien, nichts wird ausgespart. Immer wieder rennt Deniz zur abseits stehenden Sessen - dem hübschen Mädchen aus Eritrea. "Siehst du, was ich für dich tue, wie ich dich liebe." Er küsst sie, dann tritt er den Halbtoten weiter. Bis Yvan nicht mehr atmet. Sie transportieren die Leiche in eine Lagerhalle, in der Deniz' Vater einen Raum angemietet hat. Dann fahren sie nach Hause. Leben ihren Alltag. Der Freund Roman, ein deutsch-russischer Zeitsoldat, geht zur Bundeswehr. Erst am Abend des 22. August kümmern sie sich wieder um den Leichnam. Ein 23-jähriger Drogenhändler hilft ihnen, den Körper zu zerteilen. Sie wollen die Einzelteile in Beton eingießen. Im Baumarkt besorgen sie Kübel, Plane und Zement. In der Souterrain-Wohnung einer Bekannten wird betoniert. Die sterblichen Überreste Yvans versenken sie im Neckar bei Plochingen. Den sperrigen Rumpf legen sie in einem Waldstück bei Großbottwar ab. Fünf Tage hat alles gedauert. Und nur weil die Nachbarn im Wohnhaus der Bekannten Verwesungsgeruch wahrnehmen, wird der Mord an Yvan Schneider rasch entdeckt. Seither sind sechs Monate vergangen. Alle vier Beschuldigten haben die Tat eingeräumt, sitzen in Untersuchungshaft. Nun wird die Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts entscheiden müssen, ob sie Jugendstrafrecht anwendet oder Erwachsenenstrafrecht. Der Fall passt in die Zeit. Auch nach der Landtagswahl in Hessen hält die Debatte über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts hält an. "Wir hoffen, dass er möglichst lange weggesperrt bleibt", sagt Harald F. vom Handballclub TV Stetten. Dort spielte Yvan Schneider, der 1990 mit seinen Eltern aus dem Elsass ins Remstal zog, viele Jahre in der A-Mannschaft und betreute eine Mädchenmannschaft. Die Handballer, die alte Schulklasse im zweisprachigen Wagenburg-Gymnasium, die Lehrer, die Eltern, die Menschen in dem Städtchen Kernen - sie alle schlossen sich zur "Initiative Yvan Schneider" zusammen. Sie ließen den Spruch "Gewalt hilft niemals weiter" als Aufkleber drucken, spielten ein Theaterstück, veranstalteten ein Gedächtnis-Turnier, pflegen den kleinen Ahornbaum auf der Wiese, an dem sie sich an Yvans 20. Geburtstag versammelten, und die Internet-Seite www.yvanschneider.de. Am Tag des Prozessbeginns werden sie vor dem Landgericht "still" demonstrieren. Sie wollen vor allem eines: Dass für die Mörder von Yvan "Gesetze mit letzter Konsequenz angewendet werden", was nichts anderes bedeutet als Erwachsenenstrafrecht. "Wir können den Eltern ihren Sohn nicht zurückgeben", sagt Marga F. von der Initiative. Und wieder steigen ihr die Tränen auf. "Wir können nur Solidarität zeigen." Nach dem brutalen Mord seien alle so hilflos gewesen, erzählt die 50-Jährige. Heute eine sie der "Kampf gegen Gewalt". 13689 Unterschriften hat die Initiative zusammen. "Die Vorstellung, dass die Eltern schon nach fünf Jahren dem Mörder ihres Sohnes begegnen könnten, ist unerträglich", sagt Harald F. Zu oft, findet der 54-Jährige, hätten die Jugendrichter "den Weichzeichner drin". Wenn 88 Prozent aller Gewaltdelikte von Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht behandelt würden, aber 83 Prozent aller Verkehrsdelikte nach Erwachsenenstrafrecht, passe doch etwas nicht zusammen, meint auch der baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll (FDP). Das freilich liegt oft daran, dass solche Delikte per Strafbefehl "erledigt" werden können. Bei Gewalttaten oder gar Kapitalverbrechen geht das nicht. Schon 2003 verabschiedete der Bundesrat seinen Gesetzentwurf, wonach bei 18- bis 21-jährigen Straftätern "in der Regel" Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Heute ist die Regel die Ausnahme. Ulrich Goll will den "Regel"-Grundsatz. Er wird die Unterschriften dennoch nicht annehmen. "Auf keinen Fall" vor Prozess-Ende. Er fürchtet, eine Übergabe könnte als "mittelbares Signal" an das Gericht verstanden werden. Denn der "Beton-Mord" vom Rommelshausen eignet sich hervorragend als "Anwendungsfall" in der aufgeheizten politischen Debatte. Jürgen Hettich, der Vorsitzende Richter der dritten Jugendstrafkammer, war "wenig erfreut, dass das Thema gerade jetzt hochkommt". Doch verführen lassen will er sich nicht. "Wir haben hier keinen rechtspolitischen Diskurs zu führen, sondern das Recht anzuwenden." Auch die Anwältin der Familie Schneider, Margrete Haimayer, hofft auf ein Verfahren, das sich "frei macht von der Politik". Sie wolle für alle vier Täter eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes erreichen. Das gehe auch bei Anwendung des Paragrafen 105 Strafgesetzbuch, also des Jugendstrafrechts, das im Übrigen ein "sehr ausgewogenes Recht" sei. Bei einer solch "monströsen, geplanten Tat" könne ohnehin eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft verhängt werden. Fürs Erwachsenenstrafrecht, das eine Verurteilung zu Lebenslang erlaube, spräche, dass der Haupttäter Deniz in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden könnte - mit Aussicht auf anschließende Sicherungsverwahrung. Ein Gutachten attestiert ihm eine Psychose, was strafmildernd wirken "könnte, aber nicht muss", betont die Anwältin. Sie hält einen, der so etwas plant und durchzieht, durchaus für "erwachsen". Der 18-Jährige mit einem IQ von 74 soll wahnhaft auf die Beziehung zu Sessen fixiert gewesen sein. Soll alle verwünscht haben, die sein Mädchen, sein Engel "beschmutzt" hatten. Deshalb das "Liebesopfer", das Ausschalten eines nur imaginierten Nebenbuhlers. Die 17-Jährige hatte sieben Namen notiert, die Deniz nach und nach auslöschen wollte. Yvan Schneider war eigentlich nur der erste.
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