LesermeinungKaltherziger Weg [1]
Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz hat sich gegen die Anerkennung der Elektrosensibilität als Folgeerkrankung von elektromagnetischer Strahlung ausgesprochen. Die Landesregierung sehe keinen Zusammenhang zwischen den „selbsternannten“ 1,5 Prozent Elektrosensiblen in der Bevölkerung und den von vielen Studien und Wissenschaftlern bestätigten Auswirkungen von Handystrahlen auf die Gesundheit. Indirekt schiebt Stolz die Menschen, die oftmals kaum mehr ohne Abschirmung in ihrer Umwelt leben können und über teils die Lebensqualität zerstörende Symptome klagen, in die Ecke von psychosomatischen Gauklern. Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe 2005 bereits festgehalten, dass es keine Diagnosekriterien für Elektrosensibilität gäbe. Außerdem scheint das Mobilfunkforschungsprogramm der Bundesregierung Stolz in die Hände zu spielen, das keine erkennbaren Wechselwirkungen zwischen menschlicher Gesundheit und steigender Strahlenbelastung erkennen konnte. Stolz geht hier einen einfachen und gleichzeitig kaltherzigen Weg: Was nicht diagnostizierbar ist, kann nicht krank machen. Was ist mit den Millionen Burn-Out-Betroffenen, für die es keine eigene Definition gibt und die daher oft als Hypochonder und nicht therapiebedürftige Modeerscheinung gelten, mit der sich die Politik und die Medizin nicht abgeben müsse? Es gäbe unzählige von Beispielen, in denen Symptome nicht in das Diagnoseraster passen und daher eigentlich nicht existieren dürften. Besonders unverblümt wirkt die Aussage der Ministerin, Elektrosensible nicht als Schwerbehinderte anerkennen zu wollen. Auch wenn Frau Stolz nicht daran glauben mag, dass Handystrahlen gesundheitsschädigend sind, gibt ihr das noch lange nicht das Recht, als politisch Verantwortliche all denen Schutzbedürftigkeit im Sinne von Anerkennung einer Erkrankung oder Behinderung abzusprechen, die mit ihrer eigenen Erfahrung belegen können, dass Elektrosensibilität ein Faktum ist. Würde sie es denn auch wagen, wenn sie Atheistin wäre, den Gläubigen den Zugang zur Kirche zu verweigern, nur weil ein Gott nicht in ihr Glaubensbild passen würde? Dennis Riehle, Konstanz
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