PolitikTeure Menschenwürde [0]
Wie viel staatliche Unterstützung brauchen Bedürftige für ein angemessenes Auskommen? Über nichts Geringeres will das Bundesverfassungsgericht heute ein Grundsatzurteil fällen. Vordergründig stehen die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder auf dem Prüfstand. Doch die Richter haben bereits deutlich gemacht, dass es ihnen generell um das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ geht. 1Wer klagt gegen was? Karlsruhe entscheidet über die Klagen dreier Familien, die sich gegen die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze für Kinder wehren. Das hessische Landessozialgericht und das Bundessozialgericht waren zuvor zu der Auffassung gelangt, dass die entsprechenden Regelungen verfassungswidrig sind. 2Wie wird der Bedarf derzeit ermittelt? Grundlage für die Hartz-IV-Sätze ist eine alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) in 60 000 Haushalten des ärmsten Fünftels der Bevölkerung. Von den dort ermittelten Konsumausgaben leitet sich dann der Regelsatz für den so genannten Haushaltsvorstand ab, der zusammen mit dem Miet- und Heizkostenzuschuss das ausgezahlte Arbeitslosengeld II ergibt. Bei Einführung des Gesetzes vor fünf Jahren betrug der Regelsatz monatlich 345 Euro. Heute sind es 359 Euro. 3Wie viel Geld steht den Kindern in Hartz-IV-Familien zu? Ausgehend vom Regelsatz für Erwachsene (359 Euro) hat der Gesetzgeber lediglich eine prozentuale Staffelung nach dem Alter der Kinder festgelegt. Kinder bis zu fünf Jahren bekommen derzeit 215 Euro und damit 60 Prozent des Regelsatzes, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 251 Euro (70 Prozent) und Kinder ab 14 Jahren 287 Euro (80 Prozent). Darüber hinaus erhalten Schüler jährlich einmalig 100 Euro zur Anschaffung von Schulmaterial. 4Wie viel Geld steht Hartz-IV-Empfängern insgesamt zur Verfügung? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden summierten sich die Hartz-IV-Leistungen für eine so genannte Bedarfsgemeinschaft im August des Vorjahres auf durchschnittlich 1041 Euro (inklusive Miete und Heizung). Ein Single kam auf 671 Euro, eine Alleinerziehende mit zwei Kindern auf 1522 Euro und ein Paar mit zwei Kindern auf 1890 Euro. Derzeit sind rund 6,5 Millionen Menschen auf entsprechende staatliche Hilfen angewiesen. 5Wird Karlsruhe das geltende Recht kippen? Damit ist zu rechnen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat bereits öffentlich erklärt: „Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgibt, die Methode der Berechnung aller Regelsätze zu ändern.“ In einer Expertenanhörung hatten die Richter zum Beispiel moniert, dass das Arbeitslosengeld II kaum auf individuelle Sonderbelastungen wie etwa chronische Erkrankungen zugeschnitten ist. Durch die bloße Ableitung des Bedarfs für Kinder aus dem Erwachsenen-Regelsatz kommt es auch zu praktischen Absurditäten: So stehen Säuglingen rein rechnerisch zwar knapp zwölf Euro für Tabak und Alkohol zur Verfügung, aber kein Cent für Windeln. 6Welche Konsequenzen hätte eine Verfassungswidrigkeit? Ein entsprechender Richterspruch muss nicht zwingend zu höheren staatlichen Zuwendungen für Hartz-IV-Haushalte führen. Falls doch, könnte es teuer werden. Die jetzige Regelung kostet Bund und Kommunen rund 50 Milliarden Euro im Jahr. Außerdem müsste über das Lohnabstandsgebot neu diskutiert werden. Denn eine Aufstockung der Hartz-IV-Leistungen erweitert automatisch den Kreis der Anspruchsberechtigten. Stefan Vetter, Berlin Weitere Artikel zu: |


Bei ShortNews melden
Google melden
Webnews melden
del.icio.us empfehlen
Mister Wong melden

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.