KarlsruheHartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig [41]
Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Archivfoto).
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. ZUM THEMA
Hintergrund: Hartz IV für Kinder pauschal berechnet Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden Extra: Berliner Anwälte beraten kostenlos Tabelle: Was im Regelsatz enthalten ist SPD: Urteil öffnet Weg zum Mindestlohn Dokumentation: Auszüge aus dem Urteil Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Ministerin Stolz begrüßt Urteil zu Hartz IV Karlsruhe Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen bestätigt. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagte sie nach der Entscheidung der Karlsruher Richter. Diese hatten am Dienstag gefordert, die Regelsätze für Kinder und für Erwachsene zum täglichen Bedarf nachvollziehbarer und schlüssiger zu gestalten. Diese Einschätzung teilt Stolz. "Es sei zu kurz gesprungen, für Kinder einfach einen geschätzten Prozentsatz des Erwachsenenbedarfs festzusetzen," sagte die Ministerin. „Hilfe, die ankommen soll, muss sich gezielt an den wirklichen Bedürfnissen der Empfänger orientieren. Sonst kostet sie viel und erreicht nicht was sie soll.“ Es müsse sichergestellt sein, dass auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern zum Beispiel für Bildung und Schule abgedeckt würden. Die Bundesregierung sei nun in der Pflicht. Die Länder seien bereit, „an konkreten Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen mitzuarbeiten“. Auf das Land kommen nach Angaben des Sozialministeriums in Stuttgart trotz des Urteils keine größeren Kosten zu. Höhere Regelsätze müsse alleine der Bund tragen. Weitere Artikel zu: |



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@bengel2315
du kannst ja tauschen es gibt genug Hartz Empfänger die gerne arbeiten wollen und dir deinen Job abnehmen. Dann kannst du ja mal sehen wie du mit dem Hartz Regelsatz hinkommst.
Wohl nicht und von der Wirklichkeit auch nicht.
Denn in unserem maroden Staatswesen werden mit aktiver Hilfe der Regierenden jedes Jahr mehrere 10.000 Vollerwerbsarbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Handel vernichtet!
Wer glaubt, dass die 6,5 Milionen Hartz-IV-Empfänger mit Stammtischparolen in richtige Arbeitsplätze gebracht werden träumt mit offenen Augen!
Wo keine Arbeitsplätze sind, gibt es keine Arbeit.
Solange das Vernichten von Arbeitsplätzen an den Börsen mit Gewinnsprüngen belohnt wird geht das asoziale Spiel munter weiter.
Dass kein falsches Bild entsteht:
Ich arbeite voll und zahle zwangsweise pünkltlich meine Abgaben. Habe aber trotzdem keinen falschen Neid auf die menschenunwürdige Situation der Hartzler.
Ich wünsch keinem dieses Leben.
@almahar
Es gibt sicher viele Hartz IV Empfänger, die unverschuldet da hineingeraten sind. Es gibt aber auch solche, die keinen Bock zum arbeiten haben. Orginalzitat: "Wieso soll ich arbeiten? SO habe ich 100,00 Euro weniger im Monat, bin aber den ganzen Tag zu Hause"
Genau diese Gruppe verachte ich und rege mich auf über sie.
Und meine Meinung lasse ich mir nicht von irgendwelchen Gutmenschen ausreden!
Und bevor nun kommentare kommen KEINE SORGE WIR WERDEN UNSER GELD EHRLICH VERDIENEN
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber durchaus feste Regelsätze schaffen. Die derzeitigen Sätze seien auch "nicht evident unzureichend", stellten die Richter fest. Dennoch müsse deren Berechnung nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren.
Mehr nicht. Das heißt, die Regelsätze für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren, werden etwas angehoben werden. - Mehr nicht.
Aber es wurde mehrmals schon gesagt. Mann muß froh sein, eine Arbeit zu haben. Das ist auch der Grund, warum mann uns ausbeuten kann. Bei Harz IV bist schneller als du denkst.
Gerade in dieser Zeit ist es nötig den Mund aufzumachen, selbst wenn es danach 1 ganzes Jahr und 3 Anläufe gedauert hat, bis ich wieder einen seriösen Arbeitgeber fand.
So komisch das klingen mag, auch ich war einmal arbeitslos. Nur war es mir dann egal was ich mache und habe einen Job in einer Gemüsegärtnerei als Erntehelfer angenommen. Da war ich der einzigste Deutsche und der Rest waren Ausländer. Der Chef meinte damals, dass er keine Bewerbung von den Deutschen bekommt, da diese sich zu fein sind um Gemüse zu ernten. Und ich tippe, dass es heute immer noch so ist. Wenn einem wirklich egal ist, was man arbeitet bekommt man auch Arbeit. Aber dazu müsste man den Fernseher ausmachen und vom Sofa aufstehen. Will das jemand, bei diesem Schmuddelwetter vor die Türe gehen und Arbeit suchen?
Offene stellen ? Wo denn ? Zum putzen gehen zu schade ? - Wenn dafür nur 1 bis 3 Euro gezahlt werden, dann ja !
Er + Sie: 323€ +323 € = 646 €
1 Kind 14 Jahre: 251 €
1 Kind 16 Jahre: 287 €
Insgesamt 1184 € plus Übernahme der Miete einer ANGEMESSENEN Wohnung (Höhe hängt vom Wohnort ab!)
Kindergeld bekommt man nicht zusätzlich, sondern wird als Einkommen des Kindes gerechnet und damit vom Regelsatz wieder abgezogen.
Urlaub, Zuschläge zur "Teilnahme am sozialen Leben"? Wo? Keine Chance so etwas zu bekommen!
Zur Erläuterung in den Regelsätzen sind Kosten für Strom, Kosten für Medizin, Kosten für Kleidung, Kosten für Rücklagen bei defekten Haushaltsgeräten usw. drin. Diese gibt es nicht extra!
Sie können nicht einfach eine Hartz-4-Empfänger-Familie nehmen und mit einer Familie vergleichen, die in einem festen Anstellungsverhältnis verdient, dann in wenigen Sätzen mit ein paar Zahlen und jeder Menge Halbwissen um sich werfen, um dann zum Schluß zu kommen "Mit Hartz-4 geht es einem besser".
Sie vergessen z. B. daß ein fest Angestellter Vermögen ansparen darf und am Ende des Jahres diverse Dinge von der Steuer absetzen. Die Rechnung ist nicht so einfach, wie Sie es hier darstellen.
Daß Angestellte die Hartz-4-Empfänger beneiden, ist ein Armutszeugnis. Kein Hartz-4-Empfänger lebt auf großem Fuß. Und wäre Ihr Neid so echt wie begründet, würde ich mal sagen: Ihr Mann hat das Recht, seinen Arbeitsplatz zu kündigen und Sie mitsamt Familie in Hartz-4 zu führen; na dann viel Vergnügen mit den "besseren Lebensverhältnissen"!
Wenn Sie 6 Tage pro Woche je 12 Stunden am Tag arbeiten entspricht das 72 Wochenstunden.
Folglich beanspruchen Sie einen - zweiten Arbeitsplatz - für Ihr persönliches Wohlergehen. Ich könnte jetzt behaupten, Sie raffen gierig Geld und entziehen damit einem arbeitslosen Mitbürger den notwendigen Arbeitsplatz.
Wenn man dies bösartig auslegt sind Sie für einen Hartz VI Empfänger mitverantwortlich und sollten diesen finanziell unterstützen, bevor Sie diesbezügliche negierende Äußerungen tätigen.
Erst Hartz IV durch seine Raffgier mitverursachen und dann noch diese Gruppe verachten und sich über sie aufregen ! ;-(
@suessehexe25vs ich sehe es so wie Sie. Ich bin auch in einer Dienstleistungsbranche tätig. Wenn wir am WoE und Nachts nicht immer Rufbereit wären, würden sr250 und Hegauer1 am lautesten schreien wo wir sind.Und das mit dem zweiten Arbeitsplatz würde ich gerne mal sehen. Ich komme manchmal nachts um 03.00 Uhr nach Hause und muss um 03.30 Uhr wieder ausrücken. Naja Hegau1, zeigen Sie mir denjenigen, der das länger als drei Wochen mitmacht...
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