Gesichtsmuskeltrainer, Fiberglasfingernägel, Herzmassage-Handschuh: Das sind Hermann Borwalds (Name geändert) Stationen auf der Suche nach dem großen Coup. Borwald sitzt in seinem Hotelzimmer in Dubai, während er von den Erfindungen erzählt. Am Persischen Golf will er gerade Financiers für etwas ganz Neues an Land ziehen: ein Gerät, das anzeigt, ob zum Beispiel ein Orangensaft verdorben ist.
Erfunden hat Borwald diese Sachen nicht. Er ist Patentverwerter, er findet Erfinder. Mit ihnen zusammen oder allein meldet er für die Ideen ein Patent an – wenn es sich lohnt.
Lohnt ein Patent nicht immer? Zunächst einmal kosten Patente Geld, Zeit und manchmal Nerven. Im Moment vergingen bis zur Patentvergabe durchschnittlich drei Jahre, sagt Bettina Berner vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Maximal 20 Jahre läuft ein Patent, ab dann ist die Idee nicht mehr geschützt.
Daher ist etwa der „unsichtbare Hosenträger“ des Konstanzer Erfinders Manfred Becker (77) nur noch für drei Jahre geschützt. 1995 hat der gelernte Kfz-Meister seine – wie er augenzwinkernd sagt – „diskrete Erleichterung für charismatische und erfolgreiche Männer“ zum Patent angemeldet. In einer grauen Schachtel verwahrt Becker die Prototypen der Hosentragehilfe in Form grauer Chips, die man fix hinterm Hosenbund festclicken kann. Zu Geld gemacht hat Becker seine Erfindung nie, denn was den kommerziellen Erfolg beschert, sagte ihm der legendäre Dübel-Vater Artur Fischer unter vier Augen: „Wenn Sie eine gute Idee haben, brauchen Sie eine Firma, die sie umsetzt.“ Das bestätigt Mike Hannemann vom Deutschen Erfinder-Verband: „Ein Patent anzumelden, lohnt nur, wenn der Erfinder weiß, wie er es produzieren und vermarkten kann“, sagt er. Selbst könne der Erfinder das meist nicht. „Deshalb ist man gut beraten, wenn man mit der Industrie verhandelt“, sagt Hannemann. Wer etwa einen besonderen Autoairbag erfunden hat, sollte ihn einem Autohersteller anbieten. Dabei müsse er entscheiden, ob er das gesamte Patent abtreten will oder Stücklizenzen abgibt und dadurch an jedem verkauften Teil etwas verdient. Das gesamte Patent zu verkaufen, bringe einmalig einen festen, größeren Betrag.
Reich werden könne ein Patentinhaber durchaus, sagt Borwald. „Wenn Sie ein Produkt wirklich zum Weltmarktführer machen, dann können Sie, wenn Sie Glück haben, als Schumacher rausgehen.“ Gemeint ist Formel-1-Profi Michael Schumacher. Zu große Hoffnungen seien aber auch nicht angebracht. „So lange das nicht funktioniert, verdienen Sie halt gar nichts, null.“ Eine Nase für die richtige Idee gehöre dazu. „Und das Nächste ist, dass man nüchtern überlegt: Braucht das die Menschheit?“ Auch ist nicht jede Idee patentfähig, warnt Berner. Es müsse eine technische Erfindung sein, die weltweit nicht zum Stand der Technik gehören dürfe. „Außerdem muss eine erfinderische Tätigkeit vorliegen.“ Erfinderisch sei eine Idee zum Beispiel nicht, wenn sie zu naheliegend ist. Habe Herr X bereits einen neuartigen Airbag erfunden, sei es nicht besonders erfinderisch, wenn Frau Y einen Airbag für Beifahrer nach demselben Prinzip entwickelt. Zudem müsse die Erfindung gewerblich nutzbar sein. Nur 40 bis 45 Prozent aller Anmeldungen haben laut DPMA das Zeug zum Patent. 2011erteilte die Behörde fast 12 000 Patente. Etwa neun Prozent aller Anmelder waren Einzelerfinder wie Manfred Becker. Der Rest sind überwiegend Unternehmen.
Der Einzelkämpfer braucht Leute wie Borwald, die für ihre teils kurios anmutenden Erfindung die Werbetrommel rühren. Eine Zahnschiene zum Trainieren der Lippenmuskeln, um Falten vorzubeugen – das braucht die Menschheit, meint Borwald. „Es gibt definitiv nichts anderes auf der Welt, um die Lippe festzumachen, als sie eben auf diese Art und Weise zu behandeln.“ Drei Minuten morgens und drei Minuten abends setzen Frauen sie ein – und schieben die Lippen über eine kleine Wölbung. Solche Ideen findet Borwald manchmal durch Zufall, manchmal durch Stöbern in der Datenbank des Patentamts. Eine Zahnärztin habe dort ein Gebrauchsmuster des Gesichtsmuskeltrainers angemeldet. „Ich habe den Namen ,Lippentrainer’ gesehen und gedacht, okay, das könnte was sein.“ Also machte Borwald aus dem Gebrauchsmuster ein Patent.
Das Gebrauchsmuster ist genauso ein Schutzrecht wie das Patent, kostet aber weniger, läuft nur maximal zehn Jahre und braucht keine drei Jahre Bearbeitungszeit. Größter Unterschied zum echten Patent: Die Behörde prüft nicht, ob die Erfindung schutzfähig ist. „Geprüft wird erst im Streitfall“, sagt Bettina Berner vom DPMA. Solange sich niemand beschwere, die Idee als Erster gehabt zu haben, bestünden die gleichen Rechte wie bei einem Patent. Borwald arbeitet nur mit Patenten. Momentan versucht er sich neben dem OSafttester und dem Lippentrainer an samtweichen und trotzdem stabilen Fingernägeln aus Fiberglas. Ein anderes Projekt sei ein Herzmassage-Handschuh, der „Klick“ macht, wenn der Benutzer den Brustkorb des Patienten zu fest drückt. Ob ihn seine Patente reich gemacht haben, behält der Erfinder- Finder lieber für sich.