Das Knattern ist gleichmäßig, aber nervtötend. Langsam drängt sich der Ton in die Ohren, vertreibt die gemütliche Kaffeestimmung auf der Terrasse. Ein Blick über den Zaun zeigt es: Der Nachbar mäht gerade in aller Seelenruhe den Rasen – und das am Sonntag Nachmittag. Darf der das? Und warum empfindet man dieses Verhalten eigentlich als unpassend?
Das Gesetz regelt zumindest klar, welche beruflichen Arbeiten am Sonntag nicht zugelassen sind. Und das sind eine ganze Menge. Im Grundsatz ist Arbeit am Sonntag verboten. Aber es gibt im Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen, die von der Arbeit der Polizei und der Krankenhäuser bis zur Landwirtschaft und den Zeitungen reichen – also das gewissermaßen Unerlässliche umfassen, was eine Gesellschaft ohne Ansehen des jeweiligen Wochentages zum Funktionieren braucht.
„Das Ganze beruht auf dem Verfassungsgrundsatz, dass Sonn- und Feiertage Tage der Ruhe sind“, sagt Manfred Löwisch, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Freiburg. Was nun unerlässlich ist, darüber streiten sich Beschäftigte und Arbeitgeber. Wie etwa in jenem Fall des SC Freiburg, als ein Trainer unbedingt ein Sonntagstraining einführen wollte, weil er mit dem Trainingszustand der Mannschaft nicht zufrieden war. „Aus rechtlicher Sicht war das nicht zulässig“, sagt Löwisch. Es ging nicht um das Verbot des Sports an sich oder von angesetzten Spielen – sondern um die Arbeit des Trainings.

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