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27.09.2012  |  0 Kommentare

Berlin (dpa) Weidmann gegen Bankenaufsicht unter Dach der EZB

Die Kritik an der geplanten Übertragung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) wächst. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann meldete erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission an. Experten des Bundestages sehen zudem verfassungsrechtliche Probleme.
Bankenaufsicht

Bankenskyline in Frankfurt: Nach Plänen der EU-Kommission soll die Bankenaufsicht über die Institute im Euro-Raum bei der EZB angesiedelt werden. Foto: Boris Roessler/Archiv  Bild: Foto: dpa

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«Die Tatsache, dass in Zukunft Bankenaufsicht und Geldpolitik unter einem Dach vereint sein sollen, führt zu potenziellen Interessenskonflikten - zu Konflikten mit dem Hauptziel Preisstabilität, aber auch mit der Unabhängigkeit der Notenbank», warnte Weidmann bei der Jahrestagung des Markenverbandes in Berlin. In Deutschland sei es nicht gelungen, diesen Interessenskonflikt aufzulösen. Deshalb habe man darauf verzichtet, die Bankenaufsicht auf die Bundesbank zu übertragen, obwohl dies im schwarz-gelben Koalitionsvertrag so festgeschrieben worden sei.

Wenn nun die EZB solche Aufgabe übernehmen sollte, müsse ganz klar zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht getrennt werden, verlangte Weidmann. «Es gibt eine Reihe von Fragen, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet sind.» EZB-Chef Mario Draghi hatte noch am Dienstag in Berlin erklärt, die Notenbank garantiere die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsaufgaben.

Die EU-Kommission will schrittweise alle 6000 Banken in den 17 Eurostaaten zentral von der EZB beaufsichtigen lassen. Die Notenbank soll von 2013 an wesentliche hoheitliche Aufsichtsaufgaben übernehmen. Dazu gehören etwa die Zulassung und Schließung von Instituten sowie weitreichende Durchgriffsrechte. Geplant sind zudem ein einheitlicher europäischer Einlagensicherungsfonds sowie Abwicklungsfonds für Banken in Schieflagen.

Bisher soll die Bankenaufsicht auf die EZB über eine europäische Verordnung übertragen werden. An der europäischen Gesetzgebung wäre der Bundestag nicht beteiligt. Er kann die Bundesregierung mit Hilfe eines Antrages auffordern, einige Vorgaben zu berücksichtigen. Er ist für die Bundesregierung allerdings nicht verbindlich.

Ein solchen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen wollte der Bundestag am Donnerstag verabschieden. Darin fordern Union und FDP die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen für die Wahrung der geldpolitischen Unabhängigkeit der EZB einzusetzen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist in einem Gutachten zudem auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der EZB würden weiterreichende Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse eingeräumt, als der obersten deutschen Finanzaufsicht BaFin zugestanden worden seien, heißt es darin.

Weidmann, der sich gegen Staatsanleihenkäufe durch die EZB sperrt, mahnte einmal mehr, die Notenbanken nicht zu überfordern: «Wenn es um die angemessene Reaktion auf die gegenwärtige Krise geht, muss alles getan werden, was zum einen die Krise mildert und zum anderen aber auch eine stabile Perspektive bietet. Aber bitte immer von demjenigen, der dafür die Verantwortung trägt und demokratisch mandatiert wurde.»

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