Juden und Muslime sehen sich in ihrer Religionsfreiheit beschränkt. Zu Recht. Auch wenn das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist: Gläubige werden zu Tätern, beschnittene Kinder werden mit verprügelten gleichgesetzt. Dabei gilt den Betroffenen die Beschneidung als Ehre. Sie ist ein Symbol der Zugehörigkeit und Identität.
Die Vorstellung mag Christen schwerfallen, doch dieser ungefährliche körperliche Eingriff ist für die Ausübung der Religion grundlegend. Ihn zu verbieten, käme der Einschränkung der Religionsfreiheit gleich. Ein Recht auf Beschneidung, wie es jüdische und muslimische Verbände nun fordern, braucht es indes nicht. Es genügen klare Regeln, die die Gläubigen nicht kriminalisieren. Doch die braucht es schnell.
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