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Politik Mit gutem Recht

14.07.2012
Was wiegt schwerer: Religionsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Das Kölner Urteil, das Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen für strafbar erklärt, hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.
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Juden und Muslime sehen sich in ihrer Religionsfreiheit beschränkt. Zu Recht. Auch wenn das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist: Gläubige werden zu Tätern, beschnittene Kinder werden mit verprügelten gleichgesetzt. Dabei gilt den Betroffenen die Beschneidung als Ehre. Sie ist ein Symbol der Zugehörigkeit und Identität.

Die Vorstellung mag Christen schwerfallen, doch dieser ungefährliche körperliche Eingriff ist für die Ausübung der Religion grundlegend. Ihn zu verbieten, käme der Einschränkung der Religionsfreiheit gleich. Ein Recht auf Beschneidung, wie es jüdische und muslimische Verbände nun fordern, braucht es indes nicht. Es genügen klare Regeln, die die Gläubigen nicht kriminalisieren. Doch die braucht es schnell.

Beschneidung/Zirkumzision sachlich gesehen
Die Autorin möge mal bitte das Folgende zur Aufklärung lesen:

Beschneidung – aus ... mehr ...
Ihren Kommentar finde ich verharmlosend
Zumal, wenn man sich das Foto auf dem nebenstehenden Artikel anschaut. mehr ...
Wo bleibt die Gleichberechtigung von Mann und Frau?
SIMONE SCHELK schreibt zum Thema Beschneidung:
…dieser ungefährliche, körperliche Eingriff ... mehr ...
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