Doch gemach. Wer sich mit der Rechtslage befasst, der wird erkennen, dass Ärzte eben doch nicht so einfach streiken können wie fast jede andere Berufsgruppe. Schließlich haben sie sich zur ambulanten Versorgung verpflichtet. Käme es ganz hart auf hart, könnten gar Krankenhäuser für ambulante Behandlungen geöffnet werden. Zu hoffen bleibt gleichwohl, dass es gar nicht erst zu Praxisschließungen kommt und endlich Vernunft einkehrt. Den Patienten wäre es jedenfalls nur schwer zu erklären, dass sie vor verschlossenen Türen stehen, nur weil ein Berufsstand mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 5400 Euro im Monat die Streik-Keule schwingt. Zweifellos gibt es Ärztegruppen, die für ihre Arbeit deutlich unterbezahlt sind. Doch auch die Ärzte-Lobby hat es in der Hand, zunächst einmal für mehr Verteilungsgerechtigkeit in der Mediziner-Zunft zu sorgen.
