– Einstimmig hat der Bundestag die Einsetzung eines Neonazi-Untersuchungsausschusses beschlossen. Heute ist die erste reguläre Arbeitssitzung.
Bis 2013 soll das Gremium klären, warum die Rechtsterroristen jahrelang unerkannt morden und rauben konnten. Zudem wurde nun eine Bund-Länder-Kommission eingesetzt, um mögliche Strukturdefizite der Behörden aufzuspüren. Wer wusste wann genau was – und warum dauerte es so lange, bis die Umtriebe der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgedeckt wurden? Die Klärung dieser Fragen soll auf mehreren Ebenen erfolgen. Kommissionen, Ausschüsse und interne Prüfungen sollen Licht ins Dunkel bringen und Empfehlungen vorlegen:
Bund-Länder-Kommission: Seit gestern tagt die vierköpfige Expertenkommission, die ein Gesamtbild der Erkenntnisse über Behördenversagen erstellen und Empfehlungen für politische Schlussfolgerungen vorlegen soll. Die Kommission soll insbesondere Mängel an den Schnittstellen zwischen Bundes- und Landesstellen ins Visier nehmen. Die Kommission soll entsprechende Erkenntnisse aus Bund und Ländern zusammenführen und bewerten. Sie kann aber auch selbst Berichte anfordern und Befragungen vornehmen. Sie soll als Klammer zwischen den diversen Ermittlungsgremien auf Bundes- und Länderebene dienen.
Bundestag: Heute soll erstmals regulär der Untersuchungsausschuss tagen, den der Bundestag mit Zustimmung aller Fraktionen eingesetzt hatte. Die elf Ausschussmitglieder sollen Empfehlungen vorlegen, um die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei zu verbessern. Das Gremium soll bei Bedarf einen Sonderermittler einsetzen können. Es kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und gerichtliche Ermittlungen anstoßen. Landesbehörden sind dem Ausschuss indes nicht zur Auskunft verpflichtet. Seine Erkenntnisse sollen auch von der Bund-Länder-Kommission ausgewertet werden.
Thüringer Landtag: Der thüringische Landtag hat im Januar einen eigenen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit Fehlern der dortigen Behörden befassen soll. Insbesondere dem Thüringer Verfassungsschutz waren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Neonazis schwere Versäumnisse vorgeworfen worden. Parallel bemüht sich eine vom Erfurter Innenministerium eingesetzte Expertenkommission um den früheren Bundesrichter Gerhard Schäfer um Aufklärung.
Weitere Untersuchungen: Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz lassen intern prüfen, inwieweit eigene Fehler oder Versäumnisse zu den Ermittlungspannen beigetragen haben. Das Kölner Bundesamt bekommt wieder eine eigene Abteilung Rechtsextremismus, bislang gab es eine solche nur für den gesamten Bereich des Extremismus. Um strafrechtliche Klärung bemüht sich die Bundesanwaltschaft, die im November die Ermittlungen gegen die rechtsextreme Terrorzelle an sich gezogen hatte.
Abwehrzentrum Rechtsextremismus: Seit Dezember ist das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) in Betrieb, in dem sich die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern tagesaktuell zum Rechtsextremismus austauschen. Zudem sollen in einer neuen Zentraldatei alle Rechtsextremisten aufgenommen werden, die einen Bezug zu Gewalt haben. In der Datei, die sich an der Anti-Terror-Datei zu Islamisten orientiert, sollen Verfassungsschutz, Polizei und Militärischer Abschirmdienst (MAD) ihre Informationen zusammenführen.