Politik Laufpass wegen 1,30 Euro
. . . Kassiererin Barbara E. wurde wegen 1,30 Euro entlassen. Bilder: ddp
Es sind harte Zeiten für die Gerechtigkeit. „Notleidende“ Banken bekommen staatliche Milliardenhilfen und prominente Steuerhinterzieher milde Strafen, während ein paar Etagen weiter unten, bei den gering Qualifizierten und ebenso gering Verdienenden, Entlassung oder Kurzarbeit drohen. Da sind starke Gefühle, ein wenig Politik und viele Sympathien im Spiel, wenn man hört: Kassiererin, 50 Jahre alt, seit 30 Jahren im Job, dreifache Mutter, zwei Enkelkinder – gefeuert, weil sie ihren Arbeitgeber um 1,30 Euro betrogen haben soll.
So wurde aus Barbara E. „Emmely“, eine bundesweit bekannte Symbolfigur dafür, dass es auch in der größten Krise immer nur die Falschen trifft. Gewerkschaften und Politiker machten sich für sie stark, nachdem die Supermarktkette Kaiser's die Berlinerin vor die Tür gesetzt hatte. Nichts half. Am Dienstag hat das Landesarbeitsgericht die Kündigung der Frau in zweiter Instanz bestätigt.
Es geht um eine Bagatelle, das bestreitet niemand. Barbara E. wird vorgeworfen, zwei Pfandbons in Höhe von 48 und 82 Cent, die Kunden im Laden verloren haben sollen, auf einen persönlichen Einkauf angerechnet zu haben. Sollte es stimmen, man könnte darüber hinwegsehen, wenn es sich nicht wiederholt. Andererseits müssen Einzelhandelsunternehmen ihren Angestellten vertrauen können, gerade jenen, die sie an die Kassen setzen. Weil Frau E. sich an einem Streik beteiligt hatte, war auch von unternehmenspolitischen Motiven für die Kündigung die Rede. Wie das Geschehen vom Jahresanfang 2008 schließlich zur Entlassung führte, ist nicht immer nachvollziehbar, aber darum ging es nicht vor Gericht. Es ging nur noch um die Frage: Darf ein Arbeitgeber jemanden ohne Warnung hinauswerfen, wenn er einen derart geringen Betrag für sich behalten haben soll?
Für 1,30 Euro kann man nicht mal ein U-Bahn-Ticket kaufen, beim Bäcker reicht es für ein paar Schrippen oder einen Bienenstich. Ein Bienenstich war es auch, den eine Bäckereiangestellte einmal Anfang der achtziger Jahre aus der Auslage ihres Ladens holte und aß. Der Bienenstich machte Rechtsgeschichte. 1984 entwickelte das Bundesarbeitsgericht daran bis heute geltende Grundsätze für Angestelltendiebstähle. In der Öffentlichkeit wenig bekannt ist: Auf den Wert des Gestohlenen kommt es nicht an. Auch ein Stück Kuchen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Mit Pfandbons, auch wenn sie nur Centbeträge ausweisen, sieht es ähnlich aus. So führten die Gerichte auch bei „Emmely“ den Bienenstichfall an und betonten den „irreparablen Vertrauensverlust“, der allein durch die Tat selbst begründet sei, nicht durch die Höhe des Schadens.
„Der ihr obliegende Umgang mit Geld und Bons setzt absolute Ehrlichkeit voraus“, hieß es zu „Emmelys“ Pflichten.
Verfolgt man die Prozessgeschichte, wird deutlich, dass die Frau sich auf eine Konfrontation eingelassen hat, die sie nur verlieren konnte. Bereits in erster Instanz hat ihr das Arbeitsgericht ein Argument besonders übel angekreidet: dass sie sich damit herausreden wollte, es sei doch nur eine Bagatelle gewesen. Wer eine Kündigungsschutzklage gewinnen will, muss deutlich machen, dass er sich in Zukunft an die Regeln hält. Genau dies konnte das Gericht aber nicht bei jemandem erkennen, der seine Verfehlung kleinreden will.
Nun behauptet „Emmely“ aber, sie habe gar nichts Unrechtes getan. Sie bot verschiedene Erklärungen an, wie sie in den Besitz der Pfandbons gekommen war, die nach den Usancen des Betriebs nur Kundenpfandbons gewesen sein konnten. Doch auch solche „Verdachtskündigungen“ können rechtens sein, wenn es deutliche Hinweise auf ein Fehlverhalten gibt. Und die gab es den Gerichten zufolge, nicht nur durch Kassenbelege, sondern auch durch Zeugenaussagen von Kollegen. Das Landesarbeitsgericht ging am Dienstag sogar von Gewissheit aus. Die Vorwürfe seien belegt. Die Argumente von „Emmely“ halten die Richter für unglaubhaft.
Doch ist ein Fall erst zum Politikum geworden, interessieren solche Kleinigkeiten nicht: Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte das Urteil als arbeitnehmerfeindlich und als eine Entscheidung „ohne Augenmaß“. Augenscheinlich sei das Interesse des Arbeitgebers stark gewesen, hier jemanden abzustrafen, der sich als Gewerkschafterin engagiert habe, erklärte die Vizechefin des DGB in Berlin, Doro Zinke. Damit geht die Medienkarriere von „Emmely“ weiter. Der Justiz allerdings vorzuwerfen, sie hätte hier Maß und Mitte wahren müssen, geht fehl: Verneint man ein Kündigungsrecht bei Bagatelldelikten, würde man Deutschlands Angestellte mindestens zum Briefmarkendiebstahl einladen. So kann denn der Vorwurf nur den Arbeitgeber treffen, der seine Prinzipien hier etwas zu heftig verteidigt haben mag. Aber das darf er, wenn er will.
