Radfahrern drohen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr empfindliche Bußgelder. Ab 40 Euro gibt es zudem mindestens einen Punkt in der Flensburger Kartei.
Auch Musikhören beim Fahrradfahren kann eine Strafe nach sich ziehen, wenn man beispielsweise die Polizei- oder Feuerwehrsirene nicht hört.
Bild: Emily Wabitsch (dpa)
Einige Beispiele finden Sie in unserer Textklickstrecke:
Bußgelder für Radfahrer
5 Euro kosten freihändiges Fahren sowie das Mitnehmen von Kindern über sieben Jahren oder von Erwachsenen auf dem Rad.
10 Euro sind fällig, wenn Licht und Bremse nicht funktionieren oder gar nicht vorhanden sind.
Die gleiche Buße, 10 Euro, kostet das Radeln in einer Fußgängerzone. Werden andere gefährdet, sind es hier 20 Euro, kommt es zu einem Unfall, sogar 25.
15 Euro muss zahlen, wer einen beschilderten Radweg nicht benutzt, als „Geisterradler“ auf dem Radweg in falscher Richtung fährt oder entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße radelt.
25 Euro kostet das Telefonieren mit einem Handy beim Radfahren.
40 Euro beträgt die Buße bei Fehlverhalten gegenüber Fußgängern am Zebrastreifen sowie bei der Gefährdung von Kindern, Senioren und Hilfsbedürftigen durch fehlende Rücksichtnahme.
350 Euro muss zahlen, wer mit seinem Rad einen Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke überquert.
Eine Straftat begeht, wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut Fahrrad fährt. Neben sieben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe von meist einem Nettomonatsgehalt droht dann auch der Verlust der Führerscheins.
Ich frage mich auch, warum werden keine Kontrollen ... mehr ...