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Stuttgart (dpa) Landgericht Stuttgart: Mappus-Akten dürfen verwertet werden

12.02.2013
Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus hat im Ringen um die Verwertung von beschlagnahmten Unterlagen eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten.
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart darf die Unterlagen und Daten verwenden, die sie bei einer Durchsuchung im Haus des CDU-Politikers beschlagnahmte. Das Landgericht Stuttgart wies eine Beschwerde von Mappus als unbegründet zurück. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Deal gegen Mappus und andere.

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Der EnBW-Deal der Regierung Mappus im Jahr 2010 zieht weite Kreise: Der umstrittene Rückkauf der EnBW-Aktien vom französischen Stromkonzern EDF, vom damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus am Landtag vorbei in die Wege geleitet, wurde vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg im Oktober 2011 für verfassungswidrig erklärt. Ein Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt. Im Juli 2012 nimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen Mappus wegen Verdachts der Untreue auf.

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