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Bonn (dpa) Bischofskonferenz regelt Konsequenzen von Kirchenaustritt

20.09.2012
Wer in Deutschland aus der katholischen Kirche austritt, wird künftig vom zuständigen Pfarrer per Brief zum Gespräch eingeladen. Zugleich wird er über die kirchenrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt.
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Das geht aus einem Dekret hervor, das die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn veröffentlichte. In dem Gespräch soll es auch darum gehen, den Schritt nochmals zu überdenken und eventuell rückgängig zu machen. Wer seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, ist aus Sicht der Kirche nicht mehr katholisch, wird aber nicht mehr wie früher automatisch exkommuniziert.

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