Bei Musikwerken mit Text soll die Schutzfrist von 70 Jahren nicht mehr getrennt für Komponist und Textdichter gelten, sondern solange einer der beiden Urheber noch am Leben ist. Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Verlängerung der Schutzdauer stehen den Künstlern künftig die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung, erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Bisher erloschen die Rechte zum Beispiel von Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung.
