Viele Polizeibeamte hätten Namensschilder, Visitenkarten und ihre Fahrzeuge seien gekennzeichnet, erklärte Hammann. «Wenn ein Polizist aus dem Ruder läuft, kann man ihn heute schon eindeutig identifizieren.»
Im Koalitionsvertrag hatte sich Grün-Rot auf einen Code geeinigt. Mit diesem könnten Polizisten identifiziert werden, ohne dass sie an den Pranger gestellt würden, hatte Innenminister Reinhold Gall (SPD) vor geraumer Zeit erklärt. Gebe es Beschwerden über ein hartes Vorgehen einzelner Beamter etwa bei Demonstrationen, reiche der Code zur Klärung der Vorwürfe aus.
Die Diskussion war im Südwesten nach dem sogenannten «Schwarzen Donnerstag» entfacht, als beim Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Protestler am 30. September 2010 viele Menschen verletzt wurden. Zu den späteren Forderungen eines Bürgertribunals zählte eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten.
