Baden-Württemberg Tatvorwürfe wiegen schwer
Tatort: Kurz vor dieser Unterführung bei Hegne ist die junge Frau vergewaltigt worden. Bild: oli
Ein 43-jähriger Mann, dem die Justiz die Vergewaltigung einer 23-jährigen Frau bei Allensbach vorwirft, war erst seit Kurzem wieder auf freiem Fuß und musste eine Reststrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung nicht absitzen. Gutachter waren im November zu der Einschätzung gekommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Zuvor hatte er eine Strafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs verbüßt.
16 Stunden nach der Vergewaltigung am Freitagmorgen hatte die Konstanzer Kriminalpolizei den Verdächtigen festgenommen. Die Indizien lasten schwer auf ihn. Er soll die junge Frau vergewaltigt haben, nachdem er mit ihr kurz vor 6 Uhr an der Bahnhaltestelle im Allensbacher Ortsteil Hegne (Kreis Konstanz) ausgestiegen sein soll. Auf einem nahegelegenen Grundstück ist die 23-Jährige missbraucht worden. „Das Opfer ist stark traumatisiert“, sagte Kripo-Leiter Oskar Schreiber bei einer Pressekonferenz. Die Frau sei im Gesicht operiert worden, was nur im Ansatz auf die Brutalität des Täters schließen lässt.
Auf den 43-jährigen Verdächtigen ist die Polizei gestoßen, weil er in einer Datei des Landeskriminalamtes registriert ist. In dieser seien Namen und Wohnort von Sexualverbrechern verzeichnet, die nach Verbüßen ihrer Strafe auf freien Fuß gekommen sind, erklärte Thomas Wild vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Im Verhör habe sich der Mann in Widersprüche verstrickt. Zudem habe er Verletzungen gezeigt, die auf die Straftat schließen ließen, sagte Kriminalpolizeichef Schreiber. Das Opfer habe den mutmaßlichen Täter auf einem Foto erkannt und sein Alibi sei geplatzt. Aus diesem Grund geht die Polizei fest davon aus, den Richtigen erwischt zu haben.
In die Datei war der Verdächtige aufgenommen worden, nachdem er erst im November auf freien Fuß gekommen war. Im Jahr 2004 war er vom Landgericht Hechingen wegen der Vergewaltigung einer 19-Jährigen zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Über fünfeinhalb Jahre davon hatte er abgesessen. Danach begann er auf Anordnung des Gerichts einen Alkoholentzug im Reichenauer Zentrum für Psychiatrie. Diesen hat er im November 2011 abgeschlossen und hätte eigentlich den Rest seiner Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßen müssen. Doch zwei Gutachter, so hieß es am Montag auf der Pressekonferenz, hätten ihm eine positive Sozialprognose ausgestellt. Somit sei er nach einer Entscheidung des Konstanzer Landgerichts zur Bewährung auf freien Fuß gekommen, sagte der Konstanzer Polizeidirektionsleiter Uli Schwarz. Immer wieder seien seitdem mit ihm Gespräche geführt worden. Auch, um Anhaltspunkte auf eine drohende neue Straftat zu erhalten. „Nach unserer Bewertung gab es bei dem Verdächtigen keine Anzeichen auf einen Rückfall“, sagt Kripoleiter Schreiber.
An die Auflage des Gerichts, keinen Alkohol zu trinken, habe sich der mutmaßliche Täter nicht gehalten. Am Vorabend der Tat habe der 43-Jährige Alkohol getrunken, betonte Christoph Hettenbach, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Angesichts der möglichen Fehleinschätzung der psychologischen Gutachter fügt er hinzu: „Das Ergebnis, das wir hier haben, ist völlig unbefriedigend.“ Pikant an der Sache ist, dass der Tatverdächtige im Jahr 1993 schon einmal ein Jahr ins Gefängnis musste, weil er eine Schülerin sexuell genötigt hatte.

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