Mein
17.08.2012  |  0 Kommentare

Karlsruhe (dpa/tmn) Verletzt ohne Gurt: Autofahrer kann unschuldig sein

Ein Autofahrer ist nicht in jedem Fall mitverantwortlich für Verletzungen, die er sich ohne angelegten Sicherheitsgurt zuzieht. Das berichtet die in München erscheinende Fachzeitschrift «recht und schaden».
Service
Artikel drucken  Artikel drucken
  Artikel versenden

  Newsletter
  RSS-Feed


Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: VI ZR 10/11). Nach Auffassung des Gerichts gilt dies jedenfalls, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls den Sicherheitsgurt schon lösen durfte.

Das Gericht gab mit seinem Urteil einer PKW-Fahrerin Recht. Ihr Fahrzeug war auf einer Autobahn gegen die Mittelleitplanke gestoßen und blieb unbeleuchtet auf der linken Spur stehen. Die Klägerin löste den Sicherheitsgurt, um auszusteigen, als ein anderer Wagen mit ihrem Fahrzeug zusammenstieß. Die Frau erlitt dadurch erhebliche Verletzungen.

Die gegnerische Versicherung hielt ihr vor, sie sei an diesen Verletzungen in hohem Maß mitschuldig, da sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Der BGH sah die Sache anders. Die Klägerin habe zu diesem Zeitpunkt den Sicherheitsgurt lösen dürfen. Jeder Schuldvorwurf sei unberechtigt.

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
 Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln

Jetzt Newsletter anfordern:
© SÜDKURIER GmbH 2013