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Germersheim (dpa/tmn) Schadenersatz für Sprit im Unfallwagen

08.08.2012
Nach einem Autounfall müssen Schadenshöhe und -ersatz von den Versicherungen geklärt werden. Auch ausgelaufener Tankstoff kann auf diesem Wege beglichen werden.
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Nach einem Verkehrsunfall können sich Geschädigte auch den Kraftstoff im Fahrzeugtank erstatten lassen. Das Amtsgericht Germersheim hat einer Klägerin neben dem Schadenersatz für Fahrzeugreparatur, Abschlepp- und Mietwagenkosten Geld für den Kraftstoff im Unfallwagen zugesprochen (Aktenzeichen: 1 C 473/11). Sie konnte belegen, dass das Auto kurz vor dem Unfall vollgetankt wurde, und bekam von der gegnerischen Haftpflichtversicherung 70 Euro für das verlorene Benzin.

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