Nach einem Verkehrsunfall können sich Geschädigte auch den Kraftstoff im Fahrzeugtank erstatten lassen. Das Amtsgericht Germersheim hat einer Klägerin neben dem Schadenersatz für Fahrzeugreparatur, Abschlepp- und Mietwagenkosten Geld für den Kraftstoff im Unfallwagen zugesprochen (Aktenzeichen: 1 C 473/11). Sie konnte belegen, dass das Auto kurz vor dem Unfall vollgetankt wurde, und bekam von der gegnerischen Haftpflichtversicherung 70 Euro für das verlorene Benzin.
