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03.09.2012  |  Zum Artikel

Hamm (dpa/tmn) Parkplatzbetreiber muss vor Baumstümpfen warnen

Wer als Autofahrer am helllichten Tag einen Baumstumpf übersieht, kann unter Umständen trotzdem Recht auf Entschädigung haben. Das hat jetzt eine Gericht entschieden.
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