Mein

Hamm (dpa/tmn) Parkplatzbetreiber muss vor Baumstümpfen warnen

03.09.2012
Wer als Autofahrer am helllichten Tag einen Baumstumpf übersieht, kann unter Umständen trotzdem Recht auf Entschädigung haben. Das hat jetzt eine Gericht entschieden.
Service
Artikel drucken  Artikel drucken
  Artikel versenden

  Newsletter
  RSS-Feed


Ein Autofahrer hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn er seinen Wagen auf einem Parkplatz an einem Baumstumpf beschädigt. Das berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Denn in diesem Fall verletze der Betreiber des Parkplatzes seine Verkehrssicherungspflicht. Die Autofahrer hätten auf diese Gefahr hingewiesen werden müssen (Aktenzeichen: I-9 U 43/11).

Das Gericht gab der Klage eines Fahrzeughalters teilweise statt. Eine Autofahrerin, die mit dem Pkw des Klägers unterwegs war, hatte auf einem Pendlerparkplatz einen Baumstumpf übersehen. Bei der Kollision kam es zu erheblichen Schäden an dem Wagen.

Das OLG befand, das Land Nordrhein-Westfalen als Betreiber des Parkplatzes hätte den Baumstumpf entweder völlig beseitigen oder davor warnen müssen. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Baumstumpf bei «normalen Witterungs- und Sichtverhältnissen» tagsüber gut zu sehen war. Denn auch bei ungünstigen Wetterbedingungen müsse ein Autofahrer mögliche Gefahrenquellen erkennen können. Im konkreten Fall sah das Gericht allerdings auch ein Mitverschulden der Autofahrerin und kürzte den Schadenersatzanspruch um 60 Prozent.

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln